Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 96

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Vock zu Wort gemeldet. Ich erinnere ebenfalls an die ein­schlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile ihm das Wort.

 


13.03.17

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Abge­ordnete Fazekas hat behauptet, wir würden den Ankauf eines Nachtsichtgerätes unter­stützen, um damit Personen in das Schlafzimmer zu sehen. – Das ist unrichtig!

Dieses Nachtsichtgerät wird ausschließlich für die Aktion Drogenstopp verwendet und dient ausschließlich zum Aufspüren von illegalem Drogenhandel in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.03.53

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Ungeachtet der bisher von den Vorrednern meiner Fraktion aufgezeigten Problemstellungen, die ich natürlich selbst auch vollinhaltlich teile, ist es wohl nicht zuletzt wegen der beim Hearing im Innenausschuss von den Rechts­experten kundgetanenen Rechtsmeinung nur eine Frage der Zeit, wann diese neuen Gesetzesbestimmungen, die hier in der Regierungsvorlage in Rede stehen, wieder durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein, nein!)

Ich darf erinnern, Frau Ministerin, an die eigentlich vernichtende Aussage des Herrn Univ.-Prof. Dr. Funk, der – nur als Beispiel hier angeführt – gemeint hat, Teile dieses Gesetzes sind eigentlich totes Recht. Also viel vernichtender kann man eine Regie­rungsvorlage nicht interpretieren, und das noch dazu in einem Hearing. Aber von Ihrer Seite, Frau Bundesminister – und das ist das eigentlich Traurige an dieser Sache –, wurde überhaupt nicht darauf reagiert, hier eine entsprechende Korrektur in der Regie­rungsvorlage vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist schon sehr skurril, dass man eine vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene gesetzliche Bestimmung mit einer Regierungsvorlage ersetzt, die eigentlich, laut Rechtsexperten, verfassungsmäßig wieder höchst bedenklich erscheint. Ich denke, es wird wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis wir hier im Hohen Haus die Korrektur der Korrektur zur Lesung behandeln werden müssen.

Bis dahin allerdings, bis es so weit ist, tragen die Konsequenzen aus dieser misslichen neuen Regierungsvorlage nicht die Bundesregierung, nicht die Abteilungsleiter und Sektionschefs, sondern eigentlich die kleinen Beamten, nämlich jene kleinen Beamten, die sich mit der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen müs­sen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist zum Beispiel der Polizist auf der Straße, der einfache Beamte oder Verwaltungsbedienstete in einem Fachreferat. Dem legt man das Gesetz auf den Tisch und sagt, du, mach das, was da drinnen steht. Der muss den Kopf hinhalten für diese ungeeignete und eigentlich entbehrliche Regierungsvorlage und muss sich vielleicht auch noch gefallen lassen, dass er in einen öffentlichen Argumentationsnotstand gerät, wenn die Diskussion vielleicht überschwappt. Und das alles nur dafür, dass er seine Arbeit getan hat. Das, denke ich, ist eigentlich unver­antwortlich. Das haben sich unsere österreichischen Beamten und Verwaltungs­bediens­teten sicherlich nicht verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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