Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 108

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Ich kann also nur sagen: Lassen Sie die österreichische Bevölkerung über den Lissa­bonner Vertrag abstimmen, und dann ersparen wir uns auch diese Diskussion hier! (Beifall bei der FPÖ.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.53.32

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, dass diese Regelung, die wir heute hier zu beschließen haben, dringend notwendig ist, um einen geordneten Übergang von jenen Vertragswerken, die derzeit vorliegen, und dem Wahlergebnis, das im Juni vorliegen wird, zu gewährleisten.

Erstens: Wir haben derzeit 18 Mandate. Bei der Wahl 2009 werden die Regelungen des Vertrags von Nizza angewandt, was bedeuten würde, dass es zu einer Verrin­gerung der Mandatsanzahl auf 17 Mandate kommen würde. Und sollte dann der Vertrag von Lissabon in Kraft treten, würde es wieder eine Erhöhung von 17 auf 19 Mandate geben.

Um diese 19 Mandate dann auch korrekt vergeben zu können, ist es notwendig, dass wir die Bundeswahlbehörde beauftragen, eine Neuermittlung der Mandate aufgrund des Ergebnisses der Wahl 2009 vorzunehmen und letztendlich dann eine Zuweisung der beiden restlichen Mandate vorzunehmen. Das ist eine rechtlich saubere und korrekte Lösung.

Zu den Ausführungen meines Vorredners noch zwei Worte: Beide Maßnahmen, die Sie als Neuerung im Vertrag von Lissabon vorgestellt haben, gibt es schon seit Jahr­zehnten in den Verträgen der Europäischen Union. Sowohl die Mehrheitsentscheidung als auch die unmittelbaren Rechtsetzungsakte durch die Kommission sind Teil unseres Lebens, seit wir der EU beigetreten sind. Das ist keine Neuerung. Sie sollten sich das Ganze ein bisschen genauer anschauen und nicht irgendetwas nachplappern, was Ihnen da am Zettel vorgeschrieben wurde, denn das war nicht sehr sinnvoll, was da gesagt wurde.

Das Zweite ist: Wir stimmen bei dieser Abstimmung nicht über irgendeinen Vertrag ab, sondern letztendlich über eine Verteilung von Mandaten (Abg. Strache: Die aber nur dann in Kraft treten kann, wenn der Lissabonner Vertrag in Kraft tritt!), bei der es darum geht, dass wir eine Regelung haben, wenn dieser Vertrag in Kraft tritt, damit wir unsere Vertragstreue auch nachweisen können. Eine Besserstellung für Österreich werden wir wohl nicht verhindern, wenn die Anzahl der Mandate von 18 und dann von 17 auf 19 aufgestockt wird. Dann wird man wohl nicht dagegen sein können.

Aber nochmals: Alle hier angeführten Akte hat es schon in den früheren Verträgen gegeben. Wir sind auch jetzt nicht vertragslos in dieser Wahl 2009, sondern es gilt der Vertrag von Nizza. Und dieser Vertrag von Nizza ist eindeutig schlechter als der Vertrag von Lissabon; trotzdem ist er derzeit gültig, und wir haben uns nach diesem Vertrag zu richten.

Das heißt, Sie sind gegen Verbesserungen, die für Österreich dort erreichbar sind (Abg. Strache: Wir haben jetzt noch die Souveränität und wir behalten die Sou­veränität!), nämlich nach der Wahl von 2009 von 17 auf 19 Mandate zu kommen. Sie sind zwar für jede Verschlechterung, aber nicht für eine Verbesserung, wenn Österreich mehr Rechte dort bekommt. (Abg. Strache: Sie machen einen Ausverkauf österreichischer Interessen!) Das ist auch eine wirklich bemerkenswerte Haltung, wenn


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