Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 114

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So gut es auch klingen mag, bedeutet es in der Praxis aber auch, dass wir dabei mit gewaltigen Problemen konfrontiert sind, denn bei der Verarbeitung und Übermittlung dieser Gesundheitsdaten in verschiedenen Datennetzen ergibt sich ein riesiges Gefah­renpotential in Bezug auf mögliche Verletzungen der Vertraulichkeit und der Integrität unserer Gesundheitsdaten. Daher gilt es eine österreichweite Harmonisierung der­zeitiger unterschiedlicher Ansätze für die Datensicherheitsmaßnahmen einzuleiten be­zie­hungsweise auch den Standard für die Datensicherheitsmaßnahmen auszubauen.

Wie ich eingangs erwähnt habe, war ja vorgesehen, dass es bereits mit Ende 2008 zu einer endgültigen Regelung diesbezüglich kommen sollte, weshalb Bundesministerin Kdolsky auch eine diesbezügliche Verordnung zur Begutachtung versandt hat. Da aber die Stellungnahmen zu dieser Verordnung durch die Bank negativ ausgefallen sind, hat der Datenschutzrat, weil es sich um so eine wichtige Materie, nämlich um den Schutz sensibler Daten, handelt, in seiner Sitzung im Dezember vorgeschlagen, einer Ver­längerung dieser Übergangsfristen bis 31. Dezember 2009 zuzustimmen und diese heute eben herbeizuführen.

Das haben die Mitglieder des Datenschutzrates auch mit dem Hinweis darauf gemacht, dass es bis zu diesem Termin, also bis Ende des heurigen Jahres, auch ein ELGA-Gesetz, also die Elektronische Gesundheitsakte, geben wird. Somit wird für uns alle ausreichend Zeit geschaffen, all die notwendigen Änderungen beziehungsweise Adap­tierungen des Gesundheitstelematikgesetzes aufzubereiten

Ich bin erfreut darüber, dass alle diesem Vorschlag zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.14.39

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Bei dem vorliegenden Gesetzesantrag geht es um die Verlängerung der Übergangsregelungen bei der Übermittlung von Daten. Das ist nicht das Entscheidende, sondern meiner Meinung nach entscheidend ist, wie wir bei zunehmender Elektronik mit sehr, sehr sensiblen Daten umgehen. Da handelt es sich um sehr intime Daten, intimer könnten sie wohl nicht sein. Es hat ja jetzt in Deutsch­land einen Skandal gegeben, wo eine Journalistin plötzlich ihre Krankheit veröffentlicht gesehen hat. Das ist nicht im Sinne des Patienten und würde auch die Akzeptanz jeder Form von ELGA sofort gegen null gehen lassen. Damit es eine Akzeptanz gibt, brauchen wir eben sehr scharfe Vorschriften.

Dass wir in Österreich eigentlich ganz weit vorne sind, ist uns gar nicht bewusst. Wir sind ja eher dazu geneigt, uns selber ein bisschen herunterzumachen. Barack Obama hat erst kürzlich gesagt, er möchte im Rahmen seiner amerikanischen Gesundheits­reform, in die er 636 Milliarden Dollar, also etwa 17 Prozent des Bruttoinlands­pro­duktes von etwa 3 000 Billionen Dollar, reinbuttert, die Elektronik vorantreiben, weil in Amerika sage und schreibe nur 6 Prozent der Ärzte und Anbieter überhaupt an Elek­tronik angeschlossen sind.

Ich schätze, dass das bei uns, bei den niedergelassenen Ärzten, den Kassenärzten in Richtung 100 Prozent geht; das heißt, wir sind da sehr, sehr weit vorne.

International gesehen ist die ganze Elektronik im Gesundheitswesen ein riesiges Geschäft. Microsoft, Google, Siemens bemühen sich. Und wenn man das wirklich beinhart seziert, muss man ganz ehrlich sagen, sie sagen nicht, dass das Geld spart.


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