Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 113

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Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfas­sungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest.

14.10.567. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 159/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird (138 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Spindelberger. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.11.34

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir heute den Antrag betreffend Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes behandeln, dann geht es dabei schlichtweg nur darum, die bereits beschlossenen Übergangs­regelungen um ein weiteres Jahr, konkret bis zum 31.12.2009, zu verlängern, was bedingt, dass die bestehenden Verwaltungsstrafbestimmungen wiederum aufge­scho­ben werden.

Warum dieser Schritt aber notwendig wird, liegt auch auf der Hand. Beim Gesund­heitstelematikgesetz geht es um eine wirklich sehr, sehr heikle Thematik, nämlich um die Nutzbarmachung und die Anwendung neuer Technologien und von Daten­verar­beitung im gesamten Gesundheitsbereich. Diesen Bemühungen, diese Technolo­gien zu nutzen, liegt auch eine klare Erkenntnis zugrunde, nämlich die Erkenntnis, diese Unmengen von Gesundheitsdaten und diese Unmengen an medizinischem Wissen, die sich allein aufgrund des rasanten medizinischen Fortschrittes ergeben, bestmöglich für uns alle zu nutzen. Dazu bedarf es logischerweise adäquater infor­mations- und kommunikationstechnischer Unterstützung.

 


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