Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 112

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.06.58

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Eckpunkte dieses Antrages wurden ja bereits hinlänglich erörtert. Wir sind in Europa gewissermaßen in einer Schwebe­situation. Wir wissen nicht, ob der Vertrag von Lissabon in Kraft treten wird. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings sehr hoch. Und deshalb müssen wir uns auf die künftige Rechtssituation einstellen. Es geht hier nicht um die Inhalte des Vertrages von Lissabon, weil Sie hier die Debatte in diese Richtung drängen wollten. Darum geht es bei der jetzigen Debatte überhaupt nicht, sondern es geht um eine rechtstechnische Lösung, um eine saubere Lösung, um eben die Mandate entsprechend zuteilen zu können.

Damit wir tatsächlich eine saubere Lösung anbieten können, bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfas­sungsausschusses (121 dB) über den Initiativantrag Nr. 506/A betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird das Zitat „BGBl. Nr. xxx/2009“ jeweils durch das Zitat „BGBl. I Nr. 11/2009“ ersetzt.

*****

Es geht also darum, eine saubere Lösung zustande zu bringen, denn wenn das nicht gelänge, wäre unter Umständen auch eine Neuwahl nicht auszuschließen. Und ich glaube, die Begeisterung der Bevölkerung und auch ihr Verständnis würden sich da wirklich in Grenzen halten. Ganz im Gegenteil, das demokratische Bewusstsein und das Europabewusstsein würden massiv leiden. Jenen, die gegen diesen Antrag sind, ist das, wie ich meine, unter Umständen sogar sehr recht, denn schließlich ist das der Nährboden, auf dem ihre fragwürdigen Parolen gedeihen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 121 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 1 bezieht.

 


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