Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 133

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Ich bringe Ihnen ein konkretes Beispiel dafür, warum dieses Gesetz so problematisch ist und das BZÖ daher eine Aussetzung, eine Sistierung dieses Gesetzes beantragt hat.

Es gibt in Kärnten den Villacher Fasching, den kennen Sie alle, und dort hat es einen langen Streit darüber gegeben, ob man dort rauchen darf oder nicht, ob bei den Faschingssitzungen geraucht werden darf oder nicht. Es hat einen Streit gegeben zwischen dem roten Magistrat Villach, wo man gesagt hat: Es darf geraucht werden!, und der zuständigen Behörde des Landes Kärnten, wo man gesagt hat: Es darf nicht geraucht werden! Beide Behörden, sowohl die Abteilung des Landes als auch der Magistrat Villach, haben sich bei diesem Streit auf das Gesetz berufen. Beide haben gesagt, lesen Sie im Gesetz nach, das Gesetz sagt, es darf geraucht werden bezie­hungsweise nicht geraucht werden.

Genau an diesem Beispiel sehen Sie die Problematik dieses Gesetzes: Niemand kennt sich aus, nicht einmal die Experten kennen sich aus, die Wirte sind sauer, klagen über Umsatzeinbußen, sind mit Gewinnentgang konfrontiert (Abg. Riepl: Es kennt sich keiner aus, das ist das Problem!), und die Kunden, die Konsumenten stehen in der Mitte und werden auch in diesen Streit hineingezogen.

Das ist das Gesetz, wie es derzeit vorliegt. Daher fordert das BZÖ ganz klar die Sistierung, die Aussetzung dieses Gesetzes, um vernünftige Raucherbestimmungen, um ein Gesetz zu erarbeiten, bei dem sich jeder auskennt und auch der Nichtraucher­schutz gewährleistet ist. (Beifall beim BZÖ.)

Wir vom BZÖ bekennen uns auch zum Nichtraucherschutz. Wir sind für einen aktiven Nichtraucherschutz, wir sind für eine friedliche Koexistenz von Rauchern und Nicht­rauchern, aber wir sind dagegen, dass Wirte gegen Kunden, Magistratsbeamte gegen Landesbeamte aufgehetzt werden, ein Riesenstreit, ein Riesendurcheinander, ein Riesenchaos herauskommt. Da sind Sie gefordert, Herr Gesundheitsminister!

Ich habe hier doch auch die Hoffnung – da ich weiß und zwischen den Zeilen lese, dass Sie selbst nicht ganz glücklich sind mit diesem Gesetz, das Ihre Amtsvorgängerin zu verantworten hat –, dass Sie dieses Gesetz korrigieren, dass Ihre Abgeordneten dieser Sistierung zustimmen und wir zu einer vernünftigen Regelung im Raucher­bereich kommen, der sowohl Raucher – wie meine Person – als auch Nichtraucher, also beide Gruppen entsprechend berücksichtigt, dass wir zu einer zufriedenstellenden Lösung für alle beteiligten Personen kommen. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Silhavy.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schmucken­schlager zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.19.05

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Der Antrag betreffend Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen, um den Gästen eine Orientierungshilfe zu geben, ist natürlich absolut lobenswert. Daher bin ich umso glücklicher darüber, dass seit 1. Jänner bereits eine Verordnung in Kraft ist, noch von Gesundheitsministerin Kdolsky auf den Weg geschickt, die genau das regelt. Es ist bereits geregelt, dass außen an den Lokalen der Hinweis angebracht werden muss, wie das im Lokal geregelt ist, sodass man das also schon draußen erkennt.

Da die Antragsteller vielleicht nicht so oft die heimische Gastronomie frequentieren, habe ich ein Beispiel aus der Praxis mitgenommen.

 


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