Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 132

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15.12.40

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätztes Hohes Haus! Natürlich stehen für uns die Nichtraucher im Vordergrund, sie bedürfen eines besonderen Schutzes.

Lassen Sie mich den Antrag, den Sie gestellt haben, etwas erläutern. Ins Tabakgesetz wurde genau – und dies zum Schutz der Nichtraucher – die Kennzeichnungspflicht für die unter das Rauchverbot fallenden Räume und Einrichtungen aufgenommen.

Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht und Kenntlichmachung des Rauchverbots und der Rauchverbotssymbole sind eine ausreichende und unbürokratische Maßnahme und eine klare Kennzeichnung zum Schutze der Nichtraucher. Wir sind der Meinung, dass wir diesbezüglich keine Ausweitung benötigen.

Mit der bestehenden Regelung im Tabakgesetz sehen wir die Forderung des Antrages als bereits erfüllt an und werden daher diesem Antrag nicht die Zustimmung geben.

Der Antrag zur Aussetzung des Tabakgesetzes für die Gastronomie stößt bei mir persönlich auf etwas Unverständnis – auf etwas Unverständnis deshalb, weil mit diesem Antrag klar zum Ausdruck gebracht wird, dass die Gesundheit als nachrangig angesehen wird und hinter einzelne persönliche Interessen gestellt werden soll. Das kann kein Ziel einer optimalen Gesundheitsprävention sein.

Mit der Änderung des Tabakgesetzes, der Novelle 2008, wurde der Nichtraucherschutz neuerlich ausgebaut und der Bereich der Gastwirtschaft mit einbezogen. Diese Rege­lung wurde unter Einbeziehung der Vertreter der Gastronomie ausgearbeitet. Die Gastronomie geht sehr verantwortungsvoll damit um und nimmt die Einhaltung des Nichtraucherschutzes sehr ernst.

Ein Aussetzen des Tabakgesetzes, wie dies im Antrag gefordert wird, wäre ein deutlicher Rückschritt im gesundheitspolitischen Sinn, der in keiner Weise zu vertreten und in keiner Weise zu rechtfertigen wäre. Die Gesundheit, das höchste Gut der Menschen, braucht mehr Schutzbestimmungen und nicht die Aussetzung jener Bestim­mungen, die dem Schutz der Gesundheit dienen. Wir werden daher dem Antrag zur Aussetzung des Tabakgesetzes nicht zustimmen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang, geschätztes Hohes Haus, unserem Bundes­minister Alois Stöger danken, der innerhalb kürzester Zeit nach Aufnahme seiner Tätigkeit als Gesundheitsminister eine Krankenkassensanierung eingeleitet hat, damit die Gesundheitsversorgung weiterhin auf hohem Niveau für die Menschen gesichert ist. Herzlichen Dank, Herr Bundesminister! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte. (Abg. Riepl – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Petzner –: Heute ist er tagaktiv! – Abg. Petzner: Ich bin ein bisschen außer Atem, Herr Kollege!)

 


15.15.33

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich weiß schon, dass Sie für dieses Gesetz, das mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten ist, nichts können, Sie sind dafür nicht verantwortlich. Verantwortlich ist Ihre Vorgängerin, Frau Gesundheitsminister Kdolsky – eine traurige Ära, die Gott sei Dank Geschichte ist –, und verantwortlich ist mit ihr gemeinsam auch der damalige Minister Buchinger, der auch nicht mehr im Amt ist, sich aber für die SPÖ, wie ich höre, als Spitzenkandidat für die EU-Wahl angetragen hat, aber abgelehnt wurde. (Abg. Riepl: Waren Sie nicht auch einmal irgendwo Spitzenkandidat?!) Deren Werk ist dieses Gesetz, das mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten ist.

 


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