Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 151

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Einhaltung seiner Regeln und Vorschriften respektiert wird. Dafür braucht man leider Kontrollmaßnahmen. In unserem Fall ist eine Überwachung der Gesetze nur durch eine eindeutige Identifizierung des Patienten möglich, durch Definition eines Identifi­kationsmerkmales, wobei wir ein Foto für geeignet halten.

Grundsätzlich muss gesagt werden, wer nicht bereit ist, ein Minimum an Überwachung zur Einhaltung der selbst gestellten Regeln zu leisten, verliert die Achtung vor sich selbst. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn wir als Land, als Gesellschaft nicht mehr wahrgenommen werden, nicht mehr ernst genommen werden – allein schon deshalb ist ein Foto Pflicht. (Abg. Bucher: Wer wird nicht ernst genommen?)

Laut Gesetz hat der Arzt heutzutage das Recht, bei begründetem Verdacht auf Miss­brauch einen Ausweis zu verlangen. Ich betone, er hat das Recht, nicht die Pflicht. Das ist ein himmelhoher Unterschied, allein schon wegen der Haftungsfragen; da gibt es oft ein Missverständnis in der Begrifflichkeit.

Herr Minister, weil Sie aus mir nicht verständlichen, fast schon dogmatischen Gründen kein Foto zur Identifizierung auf der e-card wollen, soll nun die Ärzteschaft als Kontrollorgan verpflichtet werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden aber nicht die Polizei des Hauptverbandes spielen und jeden ihnen nicht bekannten Patienten einer genauen Identitätsprüfung unterziehen. (Abg. Öllinger: Wer macht es dann?)

Aufgabe des Arztes und seines Ordinationsteams ist es, zu diagnostizieren und zu therapieren, jene des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, zu administrieren. Jeder soll seinen Part zufriedenstellend lösen. Unsinnig ist es, wenn der Hauptverband die Administrationsprobleme auslagern will und eine Identitäts­kontrolle in den Ordinationen verlangt. – Also wieder einmal eine subtile Unterstellung einer Schuld der Ärzte am e-card-Missbrauch.

Das Kostenargument ist auch keines. Jeder Staatsbürger besitzt heute ein Foto, einen Pass mit Foto, er besitzt einen Führerschein. Er muss sich nur irgendwo identifizieren, dann wird es angefertigt. Also wenn man will, kann das relativ unkompliziert und günstig ablaufen.

Herr Minister, sorgen Sie bitte durch die Verpflichtung des Anbringens eines Fotos auf der e-card dafür, dass die Republik Österreich ihre Vorschriften durchsetzen und somit dem Betrug weitgehend ein Riegel vorgeschoben werden kann! (Beifall bei der FPÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger mit einer 2-minütigen gewünschten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


16.09.31

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Lieber Kollege Karlsböck, ich habe den Eindruck, ich muss dich bald einmal retten, wenn du so schnell und so hektisch redest und vielleicht einmal mit einem Herzinfarkt zusammenbrichst. – Nein, Spaß beiseite, zum Thema!

Zur Sache mit dem Foto. – Ich bin an und für sich auch für das Foto, aber ich weiß aus der Diskussion in Deutschland, wie schwierig das ist, ein Foto von allen zu bekommen; die Passfotos werden ja leider nicht gespeichert. Daher, denke ich, ist unser Antrag sehr wohl richtig, dass wir sagen, man möge eine bessere Identifikation überlegen. Man kann nicht immer mit dem Kopf durch die Wand und sagen, nur das Foto sei das einzig Seligmachende auf der Welt, und das mit dem Missbrauch begründen. Ich kann dir sagen (in Richtung des Abg. Dr. Karlsböck), du bist Insider, ich bin Insider, ich stehe jeden Tag in der Praxis mit den sogenannten Betrügern: Ich sehe die Betrüger nicht


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