Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 163

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möglich umsetzen wird, verbunden natürlich mit den entsprechenden Kontrollmaß­nahmen, dass nämlich der Grenzwert oder Schwellenwert auch tatsächlich eingehalten wird. (Beifall des Abg. Krainer.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Transfettsäuren stellen ein enormes gesundheitliches Risiko dar. Sie werden für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, für Diabetes und verschiedene Krebserkrankungen verantwortlich gemacht.

Wir werden in Zukunft über eine Regelung verfügen, die europarechtskonform ist, eine Regelung, die in Europa nach Dänemark die zweite ist, und wir können nur hoffen, Herr Bundesminister, dass – und das ist unser zweites Anliegen – auf europäischer Ebene die Mitgliedstaaten zu einer ähnlichen Haltung finden. Die Unterstützung durch uns Parlamentarier haben Sie, und wir dürfen Sie ersuchen, genau dieses Thema auf europäischer Ebene weiter zu betreiben.

Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch bei der Arbeiterkammer recht herzlich bedanken. Die ersten Studien kamen von der Arbeiterkammer Wien, aber auch von der AGES, die die aktuellen Ergebnisse erst vor Kurzem publiziert hat. 2008 kam es zu einer großen Untersuchung, aus der ich kurz zitieren möchte:

Auffallend sind die hohen Gehalte an künstlichen Transfettsäuren mit durchschnittlich 14,2 des Fettes in den Krapfen. Bei einem durchschnittlichen Fettgehalt aller 30 Proben von 16,1 Prozent beträgt der Gehalt an künstlichen Transfettsäuren 2,36 Gramm pro 100 Gramm Krapfen. Bei einem Krapfen mit 75 Gramm liegt die TFA-Aufnahme bei 1,76 Gramm pro Krapfen. Damit wird die maximal empfohlene Auf­nahmemenge von 2 Gramm Transfettsäure pro Tag mit einem einzigen Krapfen bereits zu 88 Prozent ausgeschöpft. – Zitatende.

Hohes Haus! Ich empfehle Ihnen, diese Untersuchung zu lesen, denn sie zeigt die Problematik auf. Ich freue mich, dass wir das heute gemeinsam beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.51.50

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zum Frühstück eine frische Topfengolatsche, mittags ein knus­priges Schnitzerl, am Abend Pommes mit Burger und dann noch Chips vor dem Fernseher – das ist ein Tagesmenü, das für manche Menschen gar nicht ungewöhnlich ist, das auch als schmackhaft empfunden wird, aber dem menschlichen Körper „schmeckt“ es auf Dauer nicht, denn bei dieser Speisenfolge könnten 8 bis 10 Gramm Transfettsäuren an einem Tag verzehrt werden. Genau kann man es nicht einmal sagen, weil es ja keine Obergrenzen gibt. Aber das wird sich aufgrund der heute in Diskussion stehenden Verordnung bald ändern.

Schon der regelmäßige Verzehr von 5 Gramm Transfettsäuren am Tag erhöht das Risiko, eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu bekommen, um 25 Prozent. Transfettsäuren sind industriell gehärtete Öle und Fette. Auch Fette, die wiederholt zum Frittieren gebraucht werden, wie es in privaten Haushalten häufig der Fall ist, enthalten einen sehr hohen Anteil an Transfettsäuren. Bei diesen Vorgängen wird die ungesättigte Fettsäure zur gefährlichen Transfettsäure, die unsere Gesundheit sehr beeinträchtigen kann.

Solche Fette findet man in Frittiertem, in Backwaren und Fertigprodukten und vor allem auch bei den Fastfood-Produkten, die unsere Kinder so gerne essen. Man muss aber auch wissen, dass die Toleranzgrenze für Kinder aufgrund des geringen Kalorien-


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