Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 164

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bedarfs wesentlich unter jener der Erwachsenen liegt. Wir wissen aus den letzten Jahren, und wahrscheinlich ist es aufgrund dieser intensiven Diskussion dazu gekom­men, dass eine Sensibilisierung bei der verarbeitenden Industrie stattgefunden hat und dass es nun wesentlich weniger Prozent an Bestandteilen der Transfettsäure in den verarbeiteten Lebensmitteln gibt.

Wir befürworten jedenfalls diese Grenzwerteinführung von 2 Prozent bei den Transfett­säuren bei allen Fetten, die in Lebensmitteln enthalten sind, weil dadurch auch eine Maßnahme gesetzt wird, die die Gesundheitsgefährdung, die durch die Fette entsteht, hintanhält.

Nach Dänemark ist nun auch Österreich als zweites EU-Land in der Lage, diesen Grenzwert einzuführen. Es geht aber natürlich auch darum, diese Grenzwerte zu kontrollieren. Es wird also, wie gesagt, zukünftig möglich sein, einen genussreichen Biss in so eine knackige Schnitzel- oder Burgersemmel zu wagen. Allerdings muss man wissen, dass der Gesamtfettgehalt der Speisen durch eine Verordnung, wie wir sie heute beschließen, nicht verändert wird, sondern die Speisen nach wie vor entsprechend viel Fett enthalten, und man sollte so etwas nur unter der Prämisse essen: mäßig, nicht regelmäßig. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.54.55

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, wir begrüßen die Initiative zu einer österreichischen Transfette­verordnung. Transfette haben, wie schon von der Vorrednerin erwähnt, eigentlich in Lebensmitteln keine wirklich notwendige Funktion, fördern aber eine Reihe von schlimmen Erkrankungen, die auch schon aufgezählt worden sind; das können wir uns daher ersparen. Kurzum: Sie sind wahre „Killer“!

Angesichts der Zunahme der Anzahl übergewichtiger Kinder und Jugendlicher in den letzten Jahren ist ein gesetzlich festgelegter Transfettsäurewert längst überfällig. Kinder sollten täglich nicht mehr als 1,5 Gramm zu sich nehmen, aber aufgrund der Ernährungsgewohnheiten in Freizeit, Schule und daheim schaut es so aus, dass sie meistens über 8 Gramm kommen, was natürlich ein verheerender Wert ist.

Deshalb wäre anzuregen, einen weiteren Schritt dahin zu setzen, ein Verbot von Fast Food und ähnlichen ungesunden Nahrungsmitteln in sämtlichen öffentlichen Bildungs­einrichtungen anzustreben.

Europäischer Vorreiter in der Begrenzung der Transfette ist, wie auch schon gesagt worden ist, Dänemark. Österreich wird nun das zweite Land mit einer solchen Begrenzung sein. Das dänische Beispiel zeigt, dass es weder zu einer Verteuerung der Lebensmittel gekommen ist noch zu einer Verengung des Angebotes kommen wird.

Dänemark hat auch aufgezeigt, dass es dort de facto nicht mehr möglich ist, durch Unachtsamkeit der Konsumenten über die gesundheitsgefährdende Menge an künst­lichen Transfettsäuren zu kommen. Wir müssen die Bevölkerung aber trotzdem dabei unterstützen, dass sie den langfristigen Wert einer bewussten Ernährung für die eigene Gesundheit erkennt.

Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten greifen viele Menschen wieder vermehrt auf Burger, Pommes frites, Schnitzel und dergleichen zurück, weil ihnen einfach das Geld für eine gesunde Ernährung fehlt. Deshalb ist das Verbot ein


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