Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 165

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wichtiger Beitrag zur Volksgesundheit, zum Schutz der Konsumenten und ein wichtiges Zeichen im Sinne der Gesundheitsvorsorge.

Herr Minister, wir werden deshalb diesem Antrag mit Freude zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.57.04

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Transfette entstehen durch die industrielle Härtung von Ölen zur Herstellung von halbfesten und festen Speisefetten. Beim Verzehr dieser Speisen kommt es zu koronaren Herzkrankheiten, Arteriosklerosen und Herzinfarkt. Dem Kon­sumenten ist es nicht möglich, an der Verpackung zu erkennen, ob Transfette im betreffenden Produkt enthalten sind. Er kann es sich höchstens denken, wenn auf der Verpackung steht: Mit Gehalt von gehärteten Fetten.

Dänemark hat den Gehalt von Transfetten auf 2 Prozent gesenkt. In New York ist es verboten, in Cafés, Lokalen und Konditoreien Transfette zu verwenden. In Kalifornien wird ab 2010 dieses Verbot in Restaurants schlagend.

Mit der heute zu beschließenden Beschränkung auf 2 Prozent an Transfetten ist ein Etappenziel erreicht. Das Endziel muss aber das gänzliche Verbot von Transfetten in der Nahrung sein.

Mir ist ganz klar, dass es nach EU-Recht nicht möglich sein wird, in nächster Zeit diese Forderung durchzusetzen. Deswegen fordern wir für diese Zeit eine Kennzeichnung der Lebensmittel, die Transfette enthalten, und zwar nach dem Modell der Zigaretten­packungen. So kann zum Beispiel oben stehen: Transfette gefährden Ihre Gesundheit. (Beifall beim BZÖ.)

Wir bringen daher heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner, Dolinschek, Huber, Kollegin und Kolle­gen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung rasch ein Verbot von künstlichen Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln, die bei der Härtung von Pflanzenfett erzeugt wurden oder durch langes Erhitzen von Fett entstanden sind, unter Berücksichtigung von neuen technologischen Maßnahmen im Rahmen der Härtung von Fetten bzw. durch Rezepturänderungen von Produkten um­zusetzen.“

*****

Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde auch korrekt eingebracht und steht damit mit in Verhandlung.

 


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