Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 217

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Weiters: Deutsch als Wissenschaftssprache ist ebenfalls seit den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts auf dem Rückzug.

Immer mehr Lehrveranstaltungen, nicht nur im Bereich der Informatik werden in Eng­lisch abgehalten, aber eines muss man natürlich in diesem Zusammenhang klar fest­halten: Wenn man wirklich die Auffassung vertritt, dass Wichtiges in Zukunft nur mehr auf Englisch gesagt werden muss, dann wertet man seine eigene Sprache und auch seine eigene Forschung im Bereich der Wissenschaft ab. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass es sich bei unserem Anliegen nicht um ein ideologisch begründetes, sondern durchaus um ein kulturpolitisches handelt, beweist, dass sich Politiker verschiedenster weltanschaulicher Richtungen dafür eingesetzt haben, etwa der frühere deutsche Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, genauso wie Johannes Rau von der SPD, Abgeordnete der PDS, aber auch Abgeordnete der Liberalen Freidemokraten in der Bundesrepublik Deutschland.

Damit komme ich zum Schluss. Der große deutsche Humanist Victor von Bülow, vielen vielleicht besser bekannt als Loriot, hat festgestellt:

„Die Anglisierung unserer Sprache steigert sich allmählich in eine monströse Lächer­lichkeit.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf überreif ist – und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

19.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Ebenfalls 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


19.57.35

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen der Grundintention dieses Antrags, die deutsche Sprache zu schüt­zen, natürlich sehr positiv gegenüber. Sie ist ja auch in unserer Bundesverfassung als Staatssprache festgelegt. Und auch in anderen Gesetzen wie im Schulunterrichts­gesetz ist Deutsch als Unterrichtssprache verankert.

Wir haben sogar einem gemeinsamen Entschließungsantrag zugestimmt, dass Deutsch als Arbeitssprache der EU weiter gefördert werden soll, denn Amtssprache ist es ja bereits. Insgesamt scheint mir also doch ein ausreichender Schutz der deutschen Sprache vorzuliegen.

Ob nun ein Bundesgesetz, wie hier im Antrag vorgeschlagen, ein geeignetes Instru­ment zur Förderung der deutschen Sprache darstellt, ist eine andere Frage. Da habe ich schon meine Vorbehalte. Aber wir werden sicher im Kulturausschuss noch ausreichend darüber diskutieren können.

Mehrsprachigkeit, meine Damen und Herren, ist von enormer Bedeutung in unserer globalen Welt. Ich denke da an den Tourismus, ist denke an die internationalen Organisationen, an den Export und dergleichen. Hier scheint mir Ihr Antrag viel zu undurchdacht und restriktiv zu sein – etwa das Gebot, Aufschriften im öffentlichen Raum in deutscher Sprache zu verfassen. Heißt das, dass wir jetzt am Flughafen alle fremdsprachigen Namen abmontieren sollen?

Ein Hinweis noch, der mir sehr wichtig ist, meine Damen und Herren. Auch wenn Deutsch als Staatssprache festgeschrieben ist, so besteht aber genauso die Pflicht, die Sprache und Kultur der autochthonen Volksgruppen zu fördern und zu sichern. Und sehr interessant finde ich in diesem Zusammenhang wissenschaftliche Untersuchun­gen, wonach eine Fremdsprache oder eine Zweitsprache besser gelernt wird, wenn man in der Muttersprache fit ist. Das sollten wir bedenken.

 


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