Unterschrieben ist diese Resolution – damit das die Fernsehzuseher und –zuseherinnen auch wissen – von der wirklich sehr bekannten und sehr sympathischen Redakteurin Danielle Spera, von Eva Ziegler und Fritz Wendl als Redakteursratsvorsitzender.
Ich bin überzeugt davon, meine Damen und Herren, dass sich die Österreicherinnen und Österreicher nicht schlecht gewundert haben, als sie heute auf ganzen Titelseiten eine Rieseneinschaltung einer Plattform, eines Personenkomitees, nämlich „Rettet den ORF!“ gelesen haben, in der es wörtlich heißt:
„Die Plattform ,Rettet den ORF!‘ fordert Regierung und Parteien auf, die Unabhängigkeit des ORF besonders in personalpolitischer Hinsicht zu respektieren. Bund und Länder gehen mit dem ORF um, als gehörte er ihnen.
Die interessierte Öffentlichkeit liest von personellen Vorstellungen der großen Koalition, eine neue parteiengenehme Führung zu installieren, deren fachliche Qualifikation keinesfalls den notwendigen Anforderungen entspricht.“ (Abg. Ing. Westenthaler: Hört! Hört!)
Das ist nicht von irgendjemandem unterfertigt, dieses Personenkomitee besteht aus Hugo Portisch, der sich um den ORF sehr verdient gemacht hat – ich komme noch darauf zurück –, aus Journalisten, Künstlern, Schriftstellern, Schauspielern, mit einem Wort: aus prominenten Vertretern der Zivilgesellschaft, die nicht irgendein parteipolitisches Mäntelchen tragen, nicht irgendein parteipolitisches Anliegen verfolgen und nicht irgendein Gruppeninteresse im Auge haben, wenn sie sich um den Österreichischen Rundfunk Sorgen machen, meine Damen und Herren.
Und das sollte in Erinnerung gerufen werden: Diese Unabhängigkeit des Österreichischen Rundfunks ist über Jahrzehnte mühsam erkämpft worden, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich erinnere daran, dass Hugo Portisch bereits im Jahre 1964 gemeinsam mit anderen jungen Redakteuren das Aktionskomitee der unabhängigen Presse geleitet hat, das damals ein Volksbegehren zur Sicherung eines unabhängigen Rundfunks eingeleitet hat.
Am 7. August 1964 musste der damalige Innenminister Franz Olah eingestehen, dass 215 000 Österreicherinnen und Österreicher die Einleitung eines Volksbegehrens – es war das erste Volksbegehren der Zweiten Republik! – verlangt haben, womit sie die Unabhängigkeit des Österreichischen Rundfunks mittels eines Verfassungsgesetzes verlangt haben.
Dieses Volksbegehren fand dann vom 5. bis zum 12. Oktober 1964 – man muss das wirklich immer wieder wiederholen: 1964! – statt, und 832 353 Österreicherinnen und Österreicher unterstützten damals das ORF-Volksbegehren. Die Unabhängigkeit des ORF ist ein plebiszitärer Akt, meine Damen und Herren, und den lassen wir uns nicht so einfach antasten von einer machtbewussten Regierung, die glaubt, sich einen ORF zurechtschnitzen zu können. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)
Erst 1974 – ich schaue jetzt in die Reihen der Sozialdemokraten – wurde unter der Regierung Bruno Kreisky ein Bundesverfassungsgesetz beschlossen, das im Verfassungsrang die Objektivität und die Unparteilichkeit der Berichterstattung des ORF verlangt, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme und – jetzt kommt die zentrale Passage – die Unabhängigkeit der Personen und Organe des ORF. – Soweit die verfassungsgeschichtliche Entwicklung.
Nun lesen nicht nur Journalisten, Künstler, Schriftsteller, Schauspieler, sondern wir alle, dass diese Regierung den größten Anschlag auf die Unabhängigkeit des ORF plant, seit dieser ORF in der Zweiten Republik unabhängig gemacht wurde, meine Damen
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