Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 49

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Daher sollten Sie nicht hier herausgehen und Vorträge halten, als wären Sie an der Spitze einer Bewegung zur Wahrung der Unabhängigkeit des ORF. Sie sind exakt der Falsche. Ich meine, die Rednerliste des BZÖ hätte im Vorfeld noch überprüft werden müssen.

Aber zu dem Thema, das wir heute zu diskutieren haben, möchte ich kurz zitieren aus dem Manifest, das laut Tageszeitungen eine namhafte Liste von sehr veritablen und sehr honorigen Persönlichkeiten unterzeichnet hat. Ich zitiere zum ORF:

„Er ist ein unersetzlicher Partner für Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Sport. Er ist eines der wenigen Medien österreichischer Identität, kaum ein anderes kann sei­ne Aufgaben übernehmen. (...) Er ist der unverzichtbare Partner der österreichischen Filmindustrie und fast aller Sparten des Kulturlebens.“

Ich glaube, dass das sehr treffend formuliert ist, weshalb ich mich dazu entschlossen habe, das hier zu Beginn meiner Ausführungen darzubringen. Ich denke, die Politik steht unter der Beobachtung der Medien und der Zeitungen, der Bevölkerung, und was mich besonders verblüfft, ist: Am wenigsten wird immer von jenen gesprochen, die die Gebühren bezahlen. Das sind diejenigen, die zuschauen und zuhören (Abg. Grosz: Deshalb haben Sie ja die Gebühren erhöht!), und das sind diejenigen, die der Zielpunkt jeder Programmreform sein müssen; diejenigen sind es, und nicht Machtspiele von irgendwelchen selbsternannten Befreiern. Es geht darum, dass genau dieser Gruppe entgegengekommen wird, dass sie ein Programm serviert bekommen, von dem sie sa­gen: Jawohl, es lohnt sich wirklich, diese Gebühren zu bezahlen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die zweite Gruppe, die mir ein Anliegen ist, kommt auch oft zu kurz: Das sind die fleißi­gen und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ORF, die jetzt unter dieser öffentlichen Debatte leiden, und das sind auch die Journalistinnen und die Journalisten. (Abg. Strache: Die rufen um Hilfe! Die haben die Opposition gebeten um diese öffentli­che Debatte, die Mitarbeiter!)

Ich möchte noch einmal auf das Rundfunkgesetz verweisen, in dem Folgendes zur Un­abhängigkeit formuliert steht. ORF-Gesetz, § 4 Abs. 5 und 6 – ich zitiere Abs. 6 –:

„(6) Unabhängigkeit ist nicht nur Recht der journalistischen oder programmgestalten­den Mitarbeiter, sondern auch deren Pflicht. Unabhängigkeit bedeutet Unabhängigkeit von Staats- und Parteieinfluss, aber auch Unabhängigkeit von anderen Medien, seien es elektronische oder Printmedien, oder seien es politische oder wirtschaftliche Lob­bys.“

Es ist mir ganz wichtig, das herauszustreichen, denn ich habe schlicht und einfach auch die Position, dass ich sage: Das ist zu respektieren! Der ORF kann kein Verkün­digungsmedium sein – weder der Regierung noch der Opposition! –, sondern er ist ver­pflichtet, dass er unabhängig berichtet. Das ist das entscheidende Kriterium.

Bei Ihnen (in Richtung BZÖ) bin ich mir nicht ganz sicher, bei Ihren Reden, was Sie in Wirklichkeit unter „Unabhängigkeit“ verstehen. Wenn, dann ist Unabhängigkeit unteil­bar. Das ist im Rundfunkgesetz festgeschrieben, das ist in der Verfassung festge­schrieben, und wir alle hier herinnen haben das zu respektieren. Daran werden wir ge­messen, daran werden wir zu messen sein auch in Zukunft. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

Sie wissen ganz genau: Wenn das in die eine oder andere Richtung falsch läuft, dann hat das Konsequenzen bei den Quoten und bei den Einschaltungen. Wenn man den Eindruck hat, dass da geschummelt, nicht korrekt berichtet wird, wenn man irgendwel­che Interventionen merkt, dann pflegen die Zuschauerinnen und Zuschauer, die Höre-


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