Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 65

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Wenn Sie von der ÖVP dann noch weiter so tun, als sei unter Generaldirektor Wrabetz, den ich an dieser Stelle einmal herzlich begrüßen darf – ich begrüße ihn herzlich im Hohen Haus; noch niemand hat es der Mühe wert gefunden, ihn zu begrüßen: Herzlich willkommen, Herr Generaldirektor! –, Sodom und Gomorrha ausgebrochen und alles sei unter Ihrer Generaldirektorin Monika Lindner wunderbar gewesen, dann erinnere ich Sie an den Chefredakteur Werner Mück, der nicht unbedingt ein Hort der Objektivi­tät war, wie Sie vielleicht selber wissen.

Wenn Sie jetzt sagen, dass der objektiv war, dann fragen Sie die ganzen ORF-Redak­teure, die teilweise dort oben in der ORF-Kabine sitzen und die alle unter Ihrem Werner Mück gelitten haben, der heute TW1 leitet beziehungsweise mittlerweile Gott sei Dank überhaupt schon in Pension ist.

Sie sprechen auch von Vermutungen, die Opposition stelle Vermutungen an. Sie sa­gen, wir würden vermuten und irgendetwas spekulieren. (Abg. Grillitsch: Was sonst?) Wissen Sie, dass Ihr eigener ÖVP-Bundesparteiobmann und Finanzminister auch im­mer nur vermutet? Der vermutet auch immer irgendetwas! Er hat zu Beginn dieser Le­gislaturperiode gesagt, keine neuen Schulden. Das war das Motto der ÖVP. Dann ist er hergegangen und hat gesagt, er vermutet, die Neuverschuldung wird doch höher sein, 2 Prozent ungefähr. Jetzt ist er hergegangen und hat gesagt, er vermutet, die Neuverschuldung wird noch höher sein, 3 oder 4 Prozent.

Also erzählen Sie uns nichts von Vermutungen! Fragen Sie Ihren eigenen Bundespar­teiobmann! Der hat sein eigenes Budget nicht im Griff und verweigert dem Parlament die Vorlage dieses Budgets bis 21. April.

Zum Schluss gehe ich noch auf den SPÖ-ÖVP-Entschließungsantrag der Klubobmän­ner Cap und Kopf ein. Der ist ja besonders „lustig“. Herr Klubobmann Cap, haben Sie den überhaupt selber gelesen? (Der Redner hält ein Exemplar des erwähnten Antrags in die Höhe.) – Ich bin mir nicht ganz sicher. Das, was hier drinnen steht, ist ja wirklich ganz interessant. Sie schreiben: „Die Antragsteller“ – das heißt die SPÖ und die ÖVP – „rufen in diesem Zusammenhang § 4 Abs. 5 und 6 ORF-Gesetz in Erinnerung: ...“ (Hei­terkeit beim BZÖ.)

Da geben Sie ja selber zu, dass Sie diese Paragraphen schon vergessen haben, dass Sie sich nicht an diese Paragraphen halten, dass Sie sich nie daran gehalten haben, dass Sie Ihrem eigenen Bundeskanzler diese Paragraphen in Erinnerung rufen müs­sen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich sage Ihnen diese Paragraphen noch einmal, weil das auch die Problematik, in der sich der ORF derzeit befindet, zeigt.

In § 4 Abs. 5 Ziffer 1 steht, dass der ORF „für eine objektive Auswahl und Vermittlung von Informationen“ zu sorgen hat. Ich frage Sie, findet das statt? (Abg. Riepl – auf das Leibchen des Redners zeigend –: Gibt es das Leiberl auch in Orange?) – Das Leiberl ist giftgrün und passt heute genau zu Ihrer Politik, die Sie hier machen, und ist nicht leuchtorange. (Beifall beim BZÖ.) – Diese objektive Berichterstattung findet jetzt schon nicht statt.

In § 4 Abs. 5 Ziffer 2 steht, dass es darum geht, die „Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen“ angemessen zu berücksichtigen. Ich frage Sie, findet das statt? – Nein, das findet jetzt schon nicht statt und wird mit Ihrer Novelle noch weniger stattfinden. Das ist auch das Problem des ORF: Er war nie unabhängig und wird mit Ihrer Novelle noch weniger unabhängig sein. (Abg. Strache: Das Leiberl ist gelb und nicht giftgrün!)

Abs. 6 ist ja überhaupt der beste Absatz! Wenn es nach Ihnen geht, Herr Klubobmann Cap, beziehungsweise nach dem Herrn Ostermayer, dann müsste ja dieser Absatz


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