Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 123

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reich und in dieser Regierungsbank zuträglich! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Man muss aber nicht alles ernst nehmen!)

13.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.58.48

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! 21,5 Prozent der 15- bis 16-Jährigen in Österreich können nicht sinnerfassend lesen. Deshalb ist die Frage nach einem gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Information aktueller denn je, gerade im Kulturbereich.

Dazu gehören die öffentlichen Bibliotheken, denn eine öffentliche Bibliothek soll einen niederschwelligen Zugang zu Wissen garantieren. Österreich besitzt bis heute kein einheitliches Bibliothekengesetz, das Standards und den Personalbedarf regeln würde.

Bildung außerhalb von Schulinstitutionen, Bildungsinstitutionen und Universitäten muss auch gewährleistet werden, und das natürlich auch in Zusammenarbeit mit den Kom­munen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Interessen- und Dachverbänden ehestmöglich eine Regierungs­vorlage für ein Bibliothekengesetz auszuarbeiten, das den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht.

*****

Der Zustand der öffentlichen Bibliotheken ist nach wie vor bedauerlich. Die Zahl der Bibliotheken geht zurück: Waren es 2005 noch 1 563, waren es 2007 nur mehr 1 507.

Auch das Angebot ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Bundesländer wie Kärnten und Niederösterreich haben am wenigsten Medien pro Einwohner und Ein­wohnerin, und die Anzahl der Bibliotheken in den Bundesländern ist auch völlig unter­schiedlich: Da ist auch Kärnten trauriges – fast – bibliothekarisches Entwicklungsland, mit nur 68 öffentlichen Bibliotheken. Tirol hat 188, Vorarlberg 105, und selbst das Burgenland hat 79 Bibliotheken.

Das alles und noch viel mehr sind Gründe, endlich ein österreichisches Bibliotheken­gesetz zu schaffen, um österreichweit einheitliche Regelungen zu haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem sachlichen Zusammenhang und somit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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