Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 141

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Erbschafts- und Schenkungssteuer und für den Fall der Einführung einer Vermögens­besteuerung vorgelegt.

Unverständlicherweise werden diese steuerlichen Mehrbelastungen für die Bürger ausgerechnet in Zeiten einer tiefen Wirtschaftskrise und der schwächelnden Inlands­nachfrage diskutiert. Die aktuelle Wirtschaftsentwicklung stellt für Österreich eine enorme Herausforderung dar, die nicht am Altar des Klassenkampfes und partei­politischer Profiliierungsneurosen geopfert werden darf. Kurzarbeit, steigende Arbeits­losigkeit, ein Einbruch im Rahmen der Auftragslage und pessimistische Zukunftserwar­tungen dominieren leider die Schlagzeilen seit Monaten. Die finanzielle Lage unserer Klein- und Mittelbetriebe ist, trotz einer langen Phase der Hochkonjunktur, katas­trophal. Die Eigenkapitaldecke dieser Betriebe, die einen Großteil der Arbeitsplätze in unserem Land sichern, ist dünn.

Wer in dieser kritischen Phase neue Steuern einführen will, setzt nicht nur die Zukunft dieser Betriebe aufs Spiel, er gefährdet auch zigtausende Arbeitsplätze.

Die Politik ist gefordert, eine Verringerung der Abgabenquote umzusetzen. Sie muss von 42,8 % auf maximal 39 % gesenkt werden. Dieser Höchstsatz muss auch verfassungsrechtlich verankert werden. Die Senkung der Abgabenquote als Hauptziel einer vernünftigen Fiskalpolitik schließt die Einführung neuer Steuern ohne eine gleichzeitige Senkung oder Streichung bestehender Steuern aus. Gleichzeitig ist zu unterstreichen, dass der Bund zahlreiche Einsparungspotentiale fahrlässig nicht realisiert. Die Empfehlungen des Österreich-Konvents wurden bis heute nicht umge­setzt.

Es ist hoch an der Zeit, endlich die überfällige Verwaltungsreform umzusetzen. Eine Kürzung unserer Nettozahlungen an die Europäische Union ist ebenfalls kein Tabu und muss endlich ernsthaft diskutiert werden. Parteienförderungen sind in Zeiten der Krise genau so zu senken wie Politikerbezüge und die Gagen von Spitzenbeamten und sogenannten Managern im öffentlichen Bereich.

In Zeiten massiv steigender Arbeitslosigkeit ist die Zuwanderung nach Österreich und damit die Zuwanderung in unseren Arbeitsmarkt zu stoppen.  Es ist unfair, Menschen mit falschen Versprechungen in unser Land zu locken und damit gleichzeitig unseren Sozialstaat über Gebühr zu belasten.

Letztlich ist es eine unbestrittene Erkenntnis, dass bei unverhältnismäßigen Abgaben­quoten die Steuerwiderstände steigen (Laffer-Kurve) und mit weniger Abgaben­auf­kommen zu rechnen ist. Dies ist insbesondere von Bedeutung, weil Österreich seit langer Zeit ein Hochsteuerland ist. Die Gesamtsteuerbelastung fällt in unserem Land deutlich höher aus als in Deutschland, geschweige denn in der Schweiz oder in der Slowakei.

Auch Hannes Androsch spricht sich in seinem Gastkommentar in der Tageszeitung "Die Presse" vom 17.04.2009 gegen die nunmehr ausgelöste Steuerdebatte aus.

„Weil es gute Gründe gab, warum unter Finanzminister Lacina die Vermögensteuer und die Gewerbesteuer abgeschafft, der Spitzensteuersatz von 60 auf 50 Prozent gesenkt und eine Endbesteuerung des Kapitalertrags eingeführt wurde. Die Gründe sind nach wie vor gültig, wobei folgende Argumente ins Treffen geführt werden können: 1. Die Vermögenssteuer wurde per 1.1.1994 abgeschafft. Im letzten Jahr ihrer Ein­hebung erbrachte die Vermögenssteuer 720 Mio. Euro, wovon 80 Prozent die Betriebe bezahlten, was für diese eine Investitionsbremse bedeutete. ().

Eine erneut eingeführte Vermögenssteuer müsste wiederum die Betriebe, vor allem aber auch die Häuselbauer und Autobesitzer treffen, da sie sonst fiskalisch nicht interessant wäre. Der damit bewirkte "politische Erfolg" ist wohl unschwer auszu-


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