Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 165

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Punkt zwei: Wir haben in diesen Tagen eine Steuersenkung beschlossen, die ganz bewusst auch in ihrer Verteilungswirkung eine ist, die der Breite der Bevölkerung nutzt. Wir haben nämlich genau bei dem Problem angesetzt, das vom Abgeordneten Krainer dargestellt wurde, nämlich, dass der überwiegende Teil der gesamten Steuerbelastung auf jenen Einkommens- und Einkunftsarten liegt, die durch eigene Arbeit – sei es selbständig, sei es unselbständig – erwirtschaftet werden. Auf denen ruht die gesamte Steuerlast.

Und genau dort haben wir mit einer Steuerreform angesetzt, die in Summe deutlich über 2 Milliarden direkte Lohn- und Einkommensteuertarifsenkung bietet, aber zusätz­lich mit über 500 Millionen € eine besondere Entlastung der Familien leistet und vor allem zusätzlich auch noch für Selbständige – insbesondere für jene mit Gewinnen bis 30 000 € – einen erweiterten Gewinnfreibetrag von 13 Prozent bringt, der überdies bis 30 000 € nicht an die Anschaffung von Wertpapieren gebunden ist.

Faktisch haben wir damit auf dieser Waage – wer zahlt wie viel – genau jene entlastet, die zu viel zahlen, die, die aus eigener Arbeit ihr Einkommen fristen. Das ist eine gute Maßnahme, die dazu beiträgt, Steuergerechtigkeit walten zu lassen.

Wir haben aber – und darauf hat der Herr Bundeskanzler richtig hingewiesen – im Regierungsprogramm ausdrücklich vereinbart, dass wir uns noch im Laufe dieser Gesetzgebungsperiode unter Einsatz einer Steuerreformkommission die Steuerstruk­turen anschauen werden.

Herr Kollege Bartenstein, Sie haben Deutschland und die Steuersätze erwähnt. Sie sind beim Verkaufen der Erfolge unserer Regierung noch nicht ganz auf dem letzten Stand. Es steht ja auch noch nicht im Bundesgesetzblatt. Mit dem neuen Gewinn­freibetrag von 13 Prozent zahlen nämlich auch die Selbständigen keinen Höchststeuer­satz von 50 Prozent mehr, sondern, weil es in gleicher Höhe wie der dreizehnte, vierzehnte Monatsgehalt ist, nur 43 Prozent. (Abg. Kopf: Die Begrenzung stimmt jetzt nicht ganz! Abg. Dr. Stummvoll: Wo setzt er an?)

Daher beträgt der Höchststeuersatz bei uns nur noch 43 Prozent. In Deutschland beträgt er aber nicht einmal 45 Prozent, weil noch der sogenannte Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent dazukommt. Das heißt, sie sind bei 47 Prozent Steuerlast. In diesem Sinne brauchen Sie gar nicht unglücklich zu sein, Herr Kollege Bartenstein.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich nämlich auf das Besondere hinweisen, das er gesagt hat. Er möchte die Diskussion über jene Steuer führen, die keine neue Steuer ist, nämlich über die Steuer auf Vermögenszuwächse, und zwar dahingehend, ob man die Fristen verlängert.

Ich halte dies für ein faires Angebot, denn es ist ein Teil der Ungerechtigkeit, die wir im Land haben. Ein kleines Unternehmen – und sei es 200 Jahre im Familienbesitz –, das heute verkauft wird, zahlt vom vollen zugewachsenen Mehrwert – über 200 Jahre! – volle Steuer. Wird jedoch Böhler-Uddeholm verkauft – darauf hat Claus Raidl hinge­wiesen –, fällt im bestehenden System keine Steuer an.

Das ist also keine neue Steuer, sondern das ist eine Frage der Diskussion unseres Systems. Ich bin dankbar für das Angebot, und ich glaube, dass der Herr Bundes­kanzler daher recht hat: Diskutieren wir im Rahmen der im Regierungsprogramm vorgesehenen Steuerreformkommission ohne Emotionen diese Frage, wie eine richtige Steuerstruktur ausschaut.

Ich denke, es gibt genug Gelegenheit, dass wir – alle 183 Abgeordneten inklusive der Regierungsmitglieder – für ein gerechteres System sorgen. Aber jetzt gibt es Entlastung, und die spüren die Österreicherinnen und Österreicher mit den Gehalts-


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