Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 218

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Wenn man da immer tiefer geht und sich auch mit Herrn Bittner länger darüber unterhaltet, was wir im Rechnungshofausschuss ausgiebig gemacht haben, dann muss ich sagen: Er war zumindest in diesem Punkt der glaubwürdige Kronzeuge für mich, dass das nicht an den Haaren herbeigezogen ist, nämlich dass man schauen muss, wo im Gesundheitssystem wirklich die Macht verteilt wird, damit Sie, Herr Gesundheits­minister, ein wenig mehr Spielraum haben. Aber kämpfen müssen Sie um den Spielraum schon auch selbst.

Auch wenn Sie das gute oberösterreichische Modell repräsentieren, weil Sie es vorher zu verwalten gehabt haben, würde ich schon an Sie den Appell richten: Wenn dieser Bericht auch politisch interpretiert wird – und dafür plädiere ich –, dann gehört einfach darauf reagiert, und zwar nicht so, dass man sagt: Hier sind die Guten und dort sind die Schlechten!, sondern dass man sagt, wer die Player dahinter sind. Und wenn es wahr ist, dass wir die Politik gestalten sollen, dann tun wir das auch! (Beifall bei den Grünen.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


19.09.58

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf kurz zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen und auf ein paar Eckdaten der zugrunde liegen­den Prüfung hinweisen.

Die Wiener Gebietskrankenkasse hatte im Jahr 2006 einen Bilanzverlust von 71 Mil­lionen €, und die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hatte einen Gewinn von 15 Millionen €. Wir haben in Wien 1,5 Millionen Anspruchsberechtigte, in Ober­öster­reich sind 1,4 Millionen Personen anspruchsberechtigt.

Ende 2009 rechnet die Oberösterreichische GKK mit einem Reinvermögen von 253 Mil­lionen €, und das negative Reinvermögen der Wiener Gebietskrankenkasse wird mit knapp 650 Millionen € prognostiziert.

Ich gehe davon aus, dass Sie den Rechnungshofbericht kennen. Der Rechnungshof hat in einer sehr qualifizierten Art und Weise diese beiden Kassen miteinander ver­glichen und sich sehr genau angeschaut, wo sich Änderungen ergeben haben und wie es zu diesen Ergebnissen gekommen ist. Die wesentlichen Aussagen waren, dass sich die Maßnahmen des Gesetzgebers auf beide Kassen ausgewirkt haben.

So hat zum Beispiel die Neuregelung der Beiträge für die Krankenversicherung der Arbeitslosen in der Wiener Gebietskrankenkasse Mindereinnahmen von 41,6 Mil­lionen € zur Folge gehabt.

Der nicht ersetzte Aufwand für das Wochengeld betrug bei der Wiener Gebietskran­kenkasse 26,7 Millionen €, was auch als Mindereinnahme zu verbuchen ist.

Die Herauslösung von Vertragsbediensteten aus dem Kreis der Pflichtversicherten nach dem ASVG führte im Jahr 2006 bei der Wiener Gebietskrankenkasse zu einem Einnahmenverlust von 7 Millionen €. Bei der Oberösterreichischen Gebietskranken­kas­se war dieser Betrag mit 8,1 Millionen € sogar noch höher.

Der Verlust aus dem nur teilweisen Vorsteuerersatz nach dem GSBG hat bei der Wiener Gebietskrankenkasse 19,6 Millionen € ausgemacht, und in der Oberöster­reichischen GKK waren das 8,2 Millionen €.

Die Neuregelung der Spitalsfinanzierung im Jahr 2001 führte im Jahr 2006 für die Wiener Gebietskrankenkasse zu einer Mehrbelastung von 12,2 Millionen € und in der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zu einer solchen von 10,6 Millionen €.

 


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