Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 241

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Vielleicht noch beispielsweise einige zusätzliche Bereiche, um auch die letzten Bedenken bei der Freiheitlichen Partei noch ausräumen zu können, wenn Sie dann in dritter Lesung zustimmen. – Es geht beispielsweise um Gebührenbestimmungs­beschlüsse, Verfügungen über Geldstrafen, Aufschub von Zahlungen, Ratenbewilligun­gen und so weiter und so fort; das heißt, eigentlich um untergeordnete Erledigungen. Im Sinne einer Effizienz in der Strafrechtspflege, dass man Richter von nichtrichter­lichen Tätigkeiten möglichst entlastet, ist es, glaube ich, ein wichtiger Schritt, in der Bundesverfassung einmal die Voraussetzung zu schaffen. Wir werden gemeinsam im Justizausschuss und hier im Plenum bei der einfach-gesetzlichen Umsetzung dieser Strafrechtspfleger natürlich auch darüber zu diskutieren haben, für welche Bereiche ganz genau wir sie dann vorsehen und einsetzen wollen.

Alles in allem, glaube ich, ist es trotz der Schwierigkeiten in einer Krisenzeit, die heute auch unser Finanzminister klar auf den Tisch gelegt hat, trotz der natürlich auch wirt­schaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten für das Budget, gelungen, das Justiz­budget mit etwa 1,2 Milliarden € für 2009 und derselben Summe für 2010 ent­sprechend abzusichern; vor allem auch im Zusammenhang mit der größeren Flexi­bilität, mit der Möglichkeit, dieses Budget innerhalb des Ressorts auch frei umzu­schichten.

Über eben solche Maßnahmen wie diese, für die wir heute einmal die Voraussetzung schaffen in der Bundesverfassung, werden wir in den nächsten Wochen und Monaten zu diskutieren haben, um einfach größere Effizienz zu schaffen und Richter wirklich für richterliche Tätigkeiten freizuspielen. Dann, glaube ich, werden wir mit diesen Rahmenbedingungen, die uns ja auch von außen gegeben werden durch die wirt­schaftliche Situation, gut auskommen, sodass auch in der Justiz eine gute Erledigung der Aufgaben in Zukunft möglich sein wird. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

20.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.40.28

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Donnerbauer, ich habe jetzt genau zugehört: Meine Skepsis ist nicht ausgeräumt. Zunächst ist es schon richtig – und es macht durchaus Sinn – zu sagen, gut, wir werden in Zukunft einen Rechtspfleger auch mit den Kostenbestimmungen betrauen. Das könnte man, genau genommen – das ist eine Frage der Abgrenzung der Staats­gewalten – unter Umständen sogar noch bei der bestehenden Rechtslage regeln. Sicher ist es so sauberer, aber man könnte das auch bei der bestehenden Rechtslage regeln. – Kostenbestimmungsangelegenheiten, das ist eine Sache, bei der es darauf ankommt, wie man es gestalten möchte.

Tatsache ist jedenfalls, dass mit der Einschränkung, dass der Begriff „in Zivilrechts­sachen“ wegfällt, der Rechtspfleger im gesamten Bereich der Justiz eingesetzt werden kann. Rechtsdogmatisch bleibt er Organ der Rechtspflege – der Strafrechtspflege in dem Fall sogar.

Nun sage ich Ihnen, wenn man das tatsächlich einschränken würde – ich habe gehört, auf Kostenbestimmungen, Sie sagen noch dazu „Verfügungen über Geldstrafen“, da wird es schon kritischer  – aber der Kollege Donnerbauer hat jetzt anderes zu tun. (Abg. Mag. Donnerbauer spricht mit Abg. Prinz.) Herr Kollege Donnerbauer! (Rufe bei der ÖVP: Aufmerksamkeit, bitte! Abg. Mag. Donnerbauer: Ich höre schon zu!) – Ja, den Eindruck hatte ich nicht. (Abg. Mag. Donnerbauer: Das schaffen wir!) – Ich weiß


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