Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 243

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könnte. Das hielte ich für falsch, und das ist auch rechtsdogmatisch in unserer Verfassung nicht vorgesehen.

Daher ist das Streichen der Worte „in Zivilrechtssachen“ ausreichend, um es zu ermöglichen und in der Materiengesetzgebung darauf zu achten, dass das nicht passiert. Ich kann mir schon vorstellen, dass da vieles dabei ist, was man machen kann. Einen Gebührenbeschluss, wenn er nicht in der Hauptverhandlung gefasst wird, muss nicht unbedingt ein Strafrichter fassen. Oder Ratenvereinbarungen und was auch immer können sicherlich von solchen Rechtspflegern gemacht werden. Ich glaube, dass es vernünftig ist, das in diese Richtung zu erweitern und nicht die Aufgabe der Materiengesetzgebung in die Verfassung zu übernehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.47.01

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rechtspfleger haben sich in vielen Jahren als verlässlicher Partner und Teil der Justiz bewiesen. Es ist vom Kollegen Stefan schon gesagt worden, man glaubt es kaum: Im Zivilrechtswesen werden 80 Prozent der Entscheidungen von Rechtspflegern getroffen. Deswegen glaube ich auch, Kollege Stadler, dass, obwohl im Zivilrechts­wesen jetzt Rechtspfleger bereits Rechtshandlungen vornehmen dürfen, nach wie vor die wesentlichen Entscheidungen auch im Zivilrechtswesen von Richtern getroffen werden. Ich gehe daher davon aus, dass dieser Grundsatz auch im Strafrecht einge­halten wird.

Ich gebe schon zu, die Opposition gibt natürlich mit der Zweidrittelmehrheit bis zu einem gewissen Grad die Möglichkeit aus der Hand, dann auch bei einer einfach-gesetzlichen Ausführung gestaltend einzugreifen. Daher hoffe ich, dass die Beteuerun­gen halten. Uns ist auch zugesagt worden, dass die Opposition miteinbe­zogen wird und dass tatsächlich dann nur bei der Bestimmung der Kosten und anderer kleinerer angeführter Punkte die Rechtspfleger einbezogen werden.

Das heißt, die Zustimmung der Opposition heute ist natürlich schon auch ein Ver­trauensvorschuss, dass diese Zusagen nachher eingehalten werden und nicht hinten herum dann andere Maßnahmen umgesetzt werden. Das muss man schon sagen.

Ich sehe das Problem ganz woanders: Wir werden morgen darüber diskutieren, dass die Justiz 169 Planstellen weniger hat, und ich frage mich, woher die Planstellen im Bereich der Rechtspfleger im Strafrechtswesen kommen sollen. – Sicher nicht aus dem Zivilrechtswesen, denn dort haben wir jetzt laut Schätzungen schon 100 zu wenig. Die Auslastung liegt angeblich bei 120 Prozent, und wir wissen, gerade dort sind die Rechtspfleger in sensiblen Bereichen wie im Unterhaltsverfahren eingesetzt. Da kann ich mir sicher nicht vorstellen, dass man Rechtspfleger abzieht, um sie im Strafrechts­wesen einzusetzen.

Das heißt, wer das ernst meint – und wir meinen es ernst; wir glauben, dass es Sinn macht, im Bereich des Strafrechts Rechtspfleger einzusetzen –, der muss uns auch sagen, woher die Planstellen kommen. Das ist wichtig. Diese Antwort bleibt die Bun­desregierung bis jetzt schuldig, und wir werden das Ganze sehr genau beobachten.

Letzter Punkt: Ich glaube, wir sind noch nicht am Ende der Diskussion, wir sollten durchaus auch den Mut haben, darüber zu diskutieren, ob man nicht Rechtspfleger auch im Bereich der Staatsanwaltschaften einsetzen kann. Beispielsweise die Bezirks­anwälte, die es jetzt schon gibt, könnten durch Rechtspfleger ersetzt werden.

 


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