Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 244

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Auch in anderen Bereichen: Nicht die Entscheidung über die Diversion, aber die Überwachung der Diversionsmaßnahmen bei den Rechtspflegern anzusiedeln, wäre absolut sinnvoll, denn wir haben im Moment folgende Situation: Die Staatsanwälte sind für die Durchführung der Diversion zuständig. Es gibt zu wenige Staatsanwälte, daher wird immer weniger an Diversionsmaßnahmen angeboten. Das heißt, außergericht­licher Tatausgleich und gemeinnützige Leistung stagnieren, weil die Staatsanwälte nicht die Zeit haben, diese wichtigen Mittel anzuwenden. Da wäre es schon sinnvoll, die Staatsanwälte zu entlasten und die Rechtspfleger einzusetzen, damit diese justiz­politisch wichtigen Mittel wie die Diversion auch wieder stärker angewendet und sinn­voll eingesetzt werden.

In diesem Sinne: Wir von den Grünen stimmen zu. Das ist ein großer Vertrauensvor­schuss für die Bundesregierung. Wir werden schon bald sehen, ob er gerechtfertigt ist und ob die zugesagten Einsatzbereiche der Staatsanwaltschaften im Strafrecht dann tatsächlich so ausschauen wie heute diskutiert. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.50.51

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Meine Damen und Herren! Kollege Stadler, wir hatten ja bis jetzt die Regelung in Artikel 87a des Bundes-Verfassungs­gesetzes, aus der eigentlich auch die Ursache beziehungsweise die rechtliche Begrün­dung für die Rechtspflege in Zivilrechtssachen abgeleitet wurde, ohne dass es jemals irgendein Problem gegeben hat. Und es ist natürlich völlig klar, dass die Rechts­prechung als solche das eine ist und dass die Hilfsmöglichkeiten und Hilfsmittel etwas anderes sind.

Und wenn wir hier von Arten, von Geschäften der Gerichtsbarkeit sprechen, heißt das natürlich nicht, dass der ureigenste Kernbereich, nämlich die Rechtsprechung als solche, damit umfasst ist. Das ist verfassungsrechtlich völlig klar. Ich würde daher darum ersuchen, die Kirche wirklich im Dorf zu lassen und nicht darüber zu reden, dass diese Bestimmung möglicherweise etwas eröffnet, was in der gesamten Zivil­gerichtsbarkeit – und dort sind es sehr weitgehende Rechte, die zur Verfügung stehen – angewandt werden kann. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ein Unterschied! Das ist ein gewaltiger Unterschied!)

Etwas anderes ist leider Gottes in der Regierung Schüssel I unter Minister Böhmdorfer passiert. Wir haben alle gewusst, dass die Strafprozessordnung so, wie wir sie jetzt geändert haben, mit der personellen Ausstattung, wie sie aktuell nach wie vor vorhanden ist, sehr schwer umzusetzen ist. Es ist nun einmal so, wie es ist. Es ist sehr wenig erfreulich, aber wir sollten auch darüber sprechen, inwieweit es möglich ist, diese Rechtspfleger dann auch im Bereich der Staatsanwaltschaft einzusetzen, weil sie sicher von der Qualifikation her auch besser ausgebildet sind als die derzeitigen Bezirksanwälte.

Wir werden morgen beim Bereich Justiz sicher besprechen, dass es große Herausfor­derungen gibt, die momentane Situation dahin gehend anzupassen, dass wir mit den personellen Ressourcen auskommen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. Eingestellte Redezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Molterer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pendl –: Otto, bei wem bedankst du dich?)

 


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