Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 245

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20.53.00

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Stadler, es sind sich ja, so glaube ich, alle einig und das seit längerer Zeit –, dass die Richter eigentlich von den Verwaltungstätigkeiten freigespielt werden sollen. Ich denke, im Zivilrechtsverfahren – der Erstredner zu diesem Tagesordnungspunkt hat das ja bereits ausgeführt – funktioniert das in Wirklichkeit seit Jahren. Ich habe mich schon darüber gewundert – auch im Ausschuss –, dass wir die Diskussion hatten, ob man das nicht in der Verfas­sung regelt.

Ich will jetzt nicht wiederholen, was Kollege Wittmann ausgeführt hat. Ich glaube, auf der einen Seite war man sich auch immer darüber einig, dass es gescheiter ist, das alles in den Materiengesetzen zu regeln. Da waren wir uns immer alle einig! Ich glaube, niemand, der da dabei war – und ich kann mich an jede Diskussion zu dieser Gesetzesinitiative in der Vorbereitung und im Ausschuss erinnern –, hat irgendwelche Hintergedanken, dass die Rechtsprechung woanders hinkommt als zu den Richtern. Als Verwaltungsvereinfachung, als Entlastung für die Richter, zur Effizienzsteigerung ist das ganz einfach ein richtiger Schritt.

Ich bin sicher, dass wir auch das Materiengesetz gemeinsam beschließen werden. Daher, so glaube ich, ist das der richtige Weg. (Beifall bei der SPÖ.)

20.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. Ich erteile es ihm.

 


20.54.36

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ich danke für diese konstruktive Diskussion. Wir reden hier über ein Beispiel, über einen kleinen Bereich, bei dem es auch um ein Thema geht, das heute im Laufe des Tages ja schon oft diskutiert wurde, nämlich um die Frage, wie man Ressourcen des Staates möglichst sparsam, möglichst effizient einsetzen kann.

Es war ja eigentlich unbestritten, dass die bisherige Tätigkeit und der bisherige Einsatz von Rechtspflegern sehr gut funktioniert hat. Es geht jetzt darum – und das Justiz­ministerium hat das betont –, dass Richter und Staatsanwälte sozusagen von den Hilfstätigkeiten oder von Tätigkeiten entlastet werden, bei denen es nicht um Rechts­prechung geht.

Kollege Donnerbauer hat schon darauf hingewiesen, dass derzeit ja im Artikel 87a B-VG geregelt ist, dass die Rechtspfleger an die Weisungen gebunden werden. Eine Form, wo der Rechtspfleger quasi auf Weisung des Richters entscheiden würde, würde dem Unmittelbarkeitsgrundsatz des Art. 6 EMRK widersprechen. Also auch das ist sozusagen ausgeschlossen. Es war und ist dezidierte Absicht auch des Justizminis­teriums, die Rechtspfleger in Zukunft nicht in der erstinstanzlichen Rechtsprechung einzusetzen, sondern eben in Bereichen, wo es um Entlastung, Kostenbescheide et cetera geht.

Ich glaube, dass das ein sinnvoller Weg ist. Es ist ein kleiner Schritt einer Steigerung der Effizienz des Ressourceneinsatzes. Und ich glaube daher, dass es eine sinnvolle Entscheidung ist, diese Änderung vorzunehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

 


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