Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 246

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Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 165 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest.

20.57.447. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 157/A(E) der Abgeord­neten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerken­nung von Religionsgemeinschaften (166 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun gelangen wir zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.58.30

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe gleich vorweg folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Mag. Stefan, Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Religionsgemeinschaften

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit in Österreich ausschließlich Religionsgemeinschaften gesetzlich anerkannt sein können, die sich klar zur österreichischen Rechtsordnung und zum Laizismus bekennen.“

*****

Einen fast gleichlautenden Antrag hatten wir schon eingebracht. Die Regierungs­fraktionen haben dann einen geänderten Antrag eingebracht, und der wurde von diesen beschlossen.

 


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