Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 273

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22.28.5910. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 483/A(E) der Ab­geordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Straffreiheit für Angehörige im Falle von unrechtmäßigem Aufenthalt (176 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.29.38

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben heute bei der Sicherheitsdebatte von allen Fraktionen – einschließlich der grünen Fraktion – gehört, dass wir den Rechtsstaat stärken und die Bürger schützen müssen.

Dort, wo der Kampf gegen Burschenschaften und Rechte endet, scheint auch dieser Kampf zumindest für die Grünen zu enden, wenn ich mir das gegenständliche Geschäftsstück ansehe. Jetzt geht es nämlich wieder darum, nicht den Rechtsstaat zu stärken, sondern ihm die Zähne zu ziehen. Herr Kollege Steinhauser hat vorhin ge­meint, der Rechtsstaat müsse Zähne zeigen. Jetzt darf er es offenbar nicht mehr.

Der gegenständliche Antrag ist ein kleiner, aber nicht unbedeutender Mosaikstein zur Unterminierung der Rechtsdurchsetzungsfähigkeit unseres Staates. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Er ist ein kleiner, aber nicht unbedeutender Weg, um angesichts eines der größten Probleme, mit denen wir konfrontiert sind, nämlich der illegalen Masseneinwanderung in ganz Europa, der Exekutive die Werkzeuge aus der Hand zu schlagen.

Es verwundert mich zwar nicht, dass es sich um einen Antrag der Grünen handelt, es verwundert mich aber, dass die Regierungsparteien hier einen Abänderungsantrag einbringen und diesem auch im Ausschuss zugestimmt haben, der identisch in der Bedeutung und den Konsequenzen ist: Während die Grünen verlangt haben, diese Begünstigung zu streichen, verlangt der Regierungsantrag, sich mit einer Privilegierung der Angehörigen auseinanderzusetzen.

Zum Antrag selbst: Grund dafür, dass man jetzt Angehörigen die Begünstigung von Leuten, die sich der Abschiebung widersetzen, gestattet, ist angeblich die Ungleichheit. Grund ist, dass man im Strafrecht als Angehöriger unter Umständen begünstigen darf, wenn es darum geht, jemanden der Strafverfolgung oder der Verhaftung zu entziehen. Aber wir sind nicht bei der Strafverfolgung, sondern wir sind bei der Beendigung eines rechtswidrigen Zustandes – und der illegale Aufenthalt in einem Land ist ein rechts­widriger Zustand.

Wenn wir die Parallele zur Strafrechtsordnung fortsetzen wollen, dann ist festzuhalten, dass dort die Unterstützung eines Verharrens in einer strafbaren Handlung eine Bei­tragstäterschaft und ebenfalls strafbar ist. Im Strafgesetz ist es sogar strafbar, etwas Zumutbares zu unterlassen, um die strafbare Handlung abzuwehren oder zu beenden.

Das heißt, es gibt keinen Grund dafür, der Exekutive weitere Mittel aus der Hand zu nehmen. Ich ersuche daher, die Anträge – beide, sowohl den Antrag der Grünen als auch den Abänderungsantrag – abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.32

 


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