Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 279

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Es ist aber unser Ansinnen und unser Anliegen genauso klar, dass Personen, die rechtmäßig hier sind, möglichst gut in unsere Gesellschaft integriert werden. Ich glaube, dass all diese Bereiche bei unserer Frau Bundesministerin gut aufgehoben sind, dass sie ein Garant dafür ist, dass hier wirklich nach dem Recht und auch nach den Menschenrechten vorgegangen wird. Das ist also bei ihr in wirklich guten Hän­den. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Plessl. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.52.30

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit diesem Antrag wird dem Nationalrat eine Novelle zum Fremdenpolizeigesetz vorgelegt, zu der sich die Bundesregierung im Regierungsübereinkommen mit der Novellierung des § 115 Fremdenpolizeigesetz bekannt hat – eine Novelle mit dem Ziel, für Angehörige eine Privilegierung hinsichtlich Strafbarkeit zu erreichen. Für eine einheitliche und klare Rechtsauslegung ist die durchgängige Nutzung des Begriffs „Angehörige“ im Strafge­setzbuch Voraussetzung. Diese Novellierung schafft die notwendige Grundlage zur Privilegierung der nächsten Angehörigen.

Aufgrund der unterschiedlichen Zahlen möchte ich auch kurz zum Asylbereich einiges anmerken. Wir haben die Zahlen jetzt bekommen; ich zitiere hier aus einer APA-Aussendung vom 16. April 2009. Ich fasse zusammen: Im ersten Quartal 2008 sind 2 812 Asylanträge gestellt worden, im ersten Quartal 2009 3 788 Asylanträge. Das ist eine starke Zunahme von 34,7 Prozent. Die meisten Anträge kamen von Bürgern der Russischen Föderation, Afghanen, Bürgern des Kosovo und Serben.

Zur Relativierung einige Vergleiche. Im Zeitraum 2001 bis 2002 wurden rund 69 000 Anträge gestellt. Im Zeitraum 2007 bis 2008 wurden rund 24 000 Anträge gestellt. Zusätzlich tragen wir noch einen Rucksack von über 30 000 offenen Asyl­ver­fahren aus den Vorjahren mit. Gerade die letzte SPÖ-ÖVP-Regierung hat enorme Anstrengungen unternommen, um diese offenen Asylverfahren schnell und rechts­staatlich zu erledigen. Durch die Einsetzung des Asylgerichtshofs werden diese offenen Verfahren einer Letztentscheidung zugeführt.

Aufgrund obiger Herausforderungen unterstützt die SPÖ ein gemeinsames euro­päisches Asylsystem, jedoch auf Basis fairer Lastenverteilung. Dies würde die Lage Österreichs verbessern. Voraussetzung dafür ist, dass die EU-Mitgliedsländer ihre Verpflichtungen wahrnehmen und ihre Kapazitäten ausschöpfen.

Abschließend bleibt festzuhalten, die Novellierung des § 115 Fremdenpolizeigesetz ist notwendig und dadurch wird heute ein weiterer Punkt des Regierungsprogramms abgehakt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

22.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Prähauser gelangt nun mit 2 Minuten gewünschter Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


22.55.15

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Asylsuchender möchte ich – und dafür bin ich dankbar – in meinem Leben nirgends sein. Vor 70 Jahren hat es eine Reihe von Österreicherin­nen und Österreichern gegeben, die im Ausland um Asyl angesucht haben, die aus ihrem Heimatland ausreisen mussten. Ich glaube, wir können es gar nicht mehr richtig schätzen, wie glücklich wir sind, dass wir diese Zeit hinter uns gebracht haben, sollten


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