Herrn Abgeordneten Zinggl ist zunächst einmal festzuhalten, dass wir eine geltende Topographieverordnung aus dem Jahre 2006 haben. Das heißt, diese ist gültig.
Es ist durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes festgehalten worden, dass man in den von Ihnen angeführten elf Ortschaften zweisprachige Ortstafeln aufstellen sollte. (Abg. Bucher: In der Begründung steht das drinnen!) Da muss man natürlich schon auch ein bisschen die Verfassung kennen und kann nicht irgendwelche Halbwahrheiten und halbjuristische Ansichten vertreten. (Abg. Weinzinger: Geh bitte!)
Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes heißt es, dass die oberste Bescheid erlassende Behörde in diesem Fall zur Erlassung einer Verordnung verpflichtet ist. Das heißt, es ist auch zur Erlassung einer Verordnung, wenn auch verspätet, gekommen. Das bedeutet wieder, dass wir einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, und das bedeutet, dass sich der Kärntner Landeshauptmann im gesetzwidrigen Raum befindet, und das wiederum bedeutet, dass er genauso einen Rechtsbruch begeht wie jeder andere Staatsbürger in diesem Staat auch. Es gibt zwar keine Exekutionsmaßnahmen, die dem Verfassungsgerichtshof zur Verfügung stehen, um das umzusetzen – leider; das gibt es nicht –, aber es gibt ganz eindeutig einen Rechtsbruch durch den Landeshauptmann von Kärnten. (Abg. Bucher: Wer ist der Gesetzgeber in Österreich? – Abg. Petzner: Wissen Sie, was Sie da behaupten? Das ist ja ungeheuerlich! Nehmen Sie das zurück!)
Ich glaube, dass der Herr Staatssekretär den einzig möglichen Weg hier vorgezeichnet hat: Das geht nur im Konsens. Es wird nicht gegen jemanden gehen, es geht nur im Konsens. Der Konsens ist natürlich ein bisschen schwierig, Herr Petzner, wenn ich mir Ihre Aussagen oder die Aussagen von Herrn Dörfler dazu anschaue.
Die letzte Aussage von Herrn Dörfler dazu, vom 19. Jänner 2009: Mit mir wird es aber keine Einigung für Ortstafeln geben. – Das heißt, in Wirklichkeit ist ganz einfach kein Konsenswille da. Daher kann man nicht die Anfrage an den Bundeskanzler richten, wenn irgendjemand nicht will.
Aber es gäbe eine Möglichkeit: Die einzige rechtliche Möglichkeit, die es gibt, um das umzusetzen, wäre, nach Artikel 142 eine Art Ministeranklage – es heißt in dem Fall aber nicht so – zu machen. Das wäre die einzige Möglichkeit, den Herrn Landeshauptmann zu zwingen.
Dafür gibt es keine Mehrheit. Das kann nur der Landtag machen, und dafür gibt es keine Mehrheit im Landtag. Daher kann die Bundesregierung hier in keiner Weise rechtlich durchgreifen. Sie kann nicht durchgreifen!
Aber wenn ich mir Ihr Rechtsverständnis in Kärnten anschaue, muss ich sagen, ich habe schon ein bisschen ein Problem mit der Beurteilung dessen, wie ernst Sie die Verfassung nehmen. (Abg. Bucher: Ihr solltet euch fragen, warum ihr so viel verloren habt das letzte Mal!)
Der Rechtsstaat ist das eine, und gutes Volksempfinden ist das andere. Und ich glaube, ich habe nur ein gesundes Volksempfinden. – Das sagt Dörfler von sich selbst! Dieser Mann ist auf die Verfassung vereidigt (Abg. Dr. Cap: Nicht aufs Volksempfinden!), nicht auf das Volksempfinden. Nicht auf irgendein Volksempfinden, das irgendwo am Wirtshaustisch geboren wird, sondern er ist auf die Verfassung vereidigt, und das sollte man diesem Herren einmal ins Stammbuch schreiben (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen): dass er sich an das Recht zu halten hat, das in diesem Staat gilt, und dass er sich auf dieses Recht vereidigen hat lassen!
Ich finde das, was dieser Mann macht, moralisch und sittlich verwerflich! Das ist kein Ehrenmann, das ist ein Mann, der unsere Verfassung mit Füßen tritt, der einen Rechtsbruch toleriert und herbeiführt (Abg. Dolinschek: Jetzt reicht es aber einmal! Jetzt
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