reicht es aber!), und er gehört wie jeder andere Staatsbürger auch zur Verantwortung gezogen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Im Grunde genommen ist er der Einzige, der den Konsens verweigert, und er ist der Einzige, der sich hier außerhalb des rechtlichen Rahmens stellt. Ich halte diese Vorgangsweise für schwerst verwerflich, und ich glaube, dass gerade Politiker, die auf die Verfassung vereidigt sind, hier ein anderes Bild abgeben müssten. (Abg. Petzner: Wissen Sie, was Sie da sagen? Dann hätte der Bundespräsident keine Angelobung ...!)
Es ist schade, dass Sie in Kärnten nur das gesunde Volksempfinden des Wörthersees kennen (Abg. Petzner: So eine Anpatzerei eines Bundeslandes ist eine Schweinerei!), nicht aber die Verfassung dieser Republik respektieren. Ich glaube, der vom Herrn Staatssekretär vorgezeigte Weg, dass man das nur im Konsens machen kann, wäre der einzig richtige – und nicht Zwietracht zu säen und sich außerhalb des Verfassungsrahmens zu bewegen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
16.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte.
16.04
Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Für die Österreichische Volkspartei möchte ich festhalten, dass wir in der Vergangenheit alles getan haben, um zu einer Lösung zu kommen. Wir stehen dazu: Wir sind an einer Lösung interessiert. Kärnten braucht diese Lösung. Kärnten braucht eine zukunftsträchtige Lösung auf einer breiten Basis.
Was ist für uns die breite Basis? – Wir bauen auf dem auf, was in Kärnten als historischer Kompromiss aus dem Jahr 2005 gilt, als sich in einer wirklich für viele überraschenden Weise der Heimatdienst und die Minderheitenvertretung auf eine gemeinsame Strategie geeinigt haben. Damals hat es gegolten, viele Vorurteile zu revidieren, ganz offen gesagt. Wir haben diesen historischen Konsens, der im Jahr 2006 und im Jahr 2007 erneuert wurde, als gemeinsame Basis.
Was ist diese gemeinsame Basis? – Ich glaube, wir sollten über diese Frage reden, nicht über die Vergangenheit. Wir haben im Hauptausschuss eine Verordnung über 141 Ortstafeln beschlossen. Diese Verordnung, meine Damen und Herren, hatte die Zustimmung der Kärntner Minderheitenvertreter, nämlich derer, die am Konsens interessiert waren, und die Zustimmung der damaligen Landesverantwortlichen in Kärnten, die Zustimmung auch von Haider.
Wir haben dann, weil das der Konsens gewesen ist, folgenden politischen Vorgang gewählt: Diese Verordnung tritt erst in Rechtskraft, wenn dieses Parlament eine verfassungsrechtliche Grundlage dafür schafft. Diese verfassungsrechtliche Grundlage, meine Damen und Herren, ist im Entwurf diesem Hohen Haus zugewiesen worden, und es hat – ich weiß das, weil ich es persönlich verhandelt habe – eine legendäre Verhandlungsnacht gegeben. Um 3.45 Uhr in der Früh ist diese Einigung daran gescheitert, dass die SPÖ damals ihre Verfassungszustimmung nicht gegeben hat, obwohl die damalige SPÖ-Vorsitzende in Kärnten, Gaby Schaunig, von der Bundes-SPÖ erwartet hat, diese Einigung zu unterstützen – aus welchen Gründen immer.
Damit ist folgende Situation eingetreten: Dass diese im Hauptausschuss beschlossene Konsensverordnung über die Ortstafeln nie Rechtskraft erlangt hat. Das ist bedauerlich, und daher sollten wir jetzt dort fortsetzen, damit wir diesen Prozess auch zu einem guten Ergebnis führen. Wir stehen dazu.
Es hat dann einen weiteren Entwurf gegeben, und zwar von Alfred Gusenbauer, der gesagt hat: Machen wir nicht 141, sondern 163! Über diesen Gesetzentwurf war der
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