Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung / Seite 130

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erfüllt. Sie werden kein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes finden, das nicht kundgemacht wurde. (Beifall beim BZÖ.)

Also: Passen Sie und Ihr Kollege Wittmann auf, wenn Sie gegen Kärnten, gegen einen Landeshauptmann, der mit 45 Prozent gewählt wurde, zu Felde ziehen, und informie­ren Sie sich vorher!

Faktum ist auch, wir haben die Kundmachung vollzogen. Damit ist die Aufgabe des Landes Kärnten erfüllt, und die ganze Sache ist wieder beim Bund. Wie auch Kollege Molterer gesagt hat: Der Bund muss eine neue Verordnung erlassen. Wir befinden uns derzeit im de facto rechtsleeren Raum, so würde ich das formulieren. Das heißt, es ist derzeit keine Verordnung da, die das Land Kärnten entsprechend vollziehen könnte.

Auch das ist in der Anfragebeantwortung richtig enthalten: Zuständig ist das Land Kärnten einerseits für die Kundmachung eines VfGH-Erkenntnisses beziehungsweise eines Bundesgesetzes, und es ist dann zuständig für die Vollziehung einer Verord­nung. Es heißt auch, die Vollziehung ist nicht Bundessache, sondern Landessache. Richtig. Aber um vollziehen zu können ... – Herr Klubobmann Cap, was suchen Sie da oben? (Abg. Dr. Cap blickt zur Saaldecke hinauf.) Regnet es auf Ihren Platz herunter? (Abg. Dr. Cap – auf die Saaldecke zeigend –: Das kommt aber herunter! Ist schon da! Es schwirrt und flattert!)

Kommen wir wieder zur Ortstafelfrage zurück, denn das ist ein wichtiges Thema gera­de für Sie und Ihre Partei. Sie haben in Kärnten ohnehin nur mehr 28 Prozent. Also rei­ßen Sie sich ein bisschen zusammen, vielleicht wird es dann wieder ein bisschen bes­ser. (Beifall beim BZÖ.)

Um vollziehen zu können – und das war eigentlich der Punkt – brauchen wir eine Ver­ordnung, und diese Verordnung gibt es derzeit nicht. Es wäre Aufgabe dieses Hohen Hauses, diesen rechtsleeren Raum auszufüllen und mit einer entsprechenden gesetzli­chen Materie zu erfüllen.

Da ist es mir ganz wichtig, Folgendes zu sagen – das ist ein zentraler Ansatzpunkt des BZÖ in zweierlei Richtung –: Richtung Nummer eins ist – auch da liegt Kollege Molte­rer vollkommen richtig –, es darf keine Lösung gegen die Mehrheit und gegen den Wil­len der Kärntnerinnen und Kärntner geben. Es kann nur eine Lösung mit Kärnten und mit den Kärntnerinnen und Kärntnern geben. (Beifall beim BZÖ.) Alles andere ist nicht zielführend, das ist für uns eine Grundbedingung. Das heißt, wir werden ein Diktat aus Wien in der Ortstafelfrage nie und nimmer akzeptieren.

Richtung Nummer zwei ist – und da können Sie mit meinem Kollegen Dolinschek aus dem Rosental diskutieren, der kennt sich diesbezüglich aus –: Wir sagen, die genaue Zahl der slowenischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kärnten ist gar nicht bekannt, die kennt ja niemand. Das geben diese auch selbst zu, sie wollen sich ja nicht zählen lassen, weil sie wissen, dass sie in der Zwischenzeit schon so wenige sind, dass man wahrscheinlich mehr Ortstafeln abbauen als aufstellen müsste. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Strutz: Das ist die Wahrheit!)

Wir befinden uns hier – bevor Sie mir wieder Rechtsbruch vorwerfen – auf einer Ebene mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ebenfalls in einem Er­kenntnis festgestellt hat, dass die Zählung, auf Basis derer bisher Verordnungen erlas­sen wurden, rechtlich im Rahmen der europäischen Menschenrechte unzulässig ist, nicht rechtmäßig ist, nicht gesetzeskonform ist. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Der EuGH hat festgestellt, es muss eine Minderheitenfeststellung stattfinden, weil das die einzig rechtlich zulässige Möglichkeit ist, die Stärke einer Volksgruppe zu erheben. (Abg. Dr. Strutz: Genau so ist es!) Und bevor es eine Lösung gibt, muss es diese Min-


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