Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 129

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Skurril wird es, wenn man ins Sachwalterrecht schaut. Dieses Haus hat vor gar nicht allzu langer Zeit ein Gesetz beschlossen, das die Zahl der Sachwalterfälle für Anwälte auf 25 begrenzt. Jetzt wissen alle, dass es auf der einen Seite offensichtlich zu wenig Geld gibt, um die Sachwaltervereine zu subventionieren. Auf der anderen Seite weiß jeder, dass man nicht dahin zurückwill, dass einzelne Rechtsanwälte wieder 300 oder 400 Sachwalterfälle haben und sich nicht um die betroffenen Personen kümmern.

Was macht das Budgetbegleitgesetz? – Es wählt einen Mittelweg, der an Skurrilität nicht mehr zu überbieten ist. Dort steht jetzt wortwörtlich folgende Formulierung:

„Es wird vermutet, dass [...] ein Rechtsanwalt oder Notar nicht mehr als 25 Sachwalter­schaften übernehmen kann.“

Das heißt, das ist das erste Gesetz, das Vermutungen ausspricht! In Wirklichkeit macht man hintenherum die Deckelung der Sachwalterschaften wieder auf.

Die Liste der Kritikpunkte ist lang: Rechtsschutzeinschränkungen, nicht zu Ende ge­dachte Änderungen im Opferschutz, Entfall der Eigenhandzustellungen bei Zivilrechts­klagen – wir könnten noch lange darüber reden –, all das ohne Begutachtungsverfah­ren, all das ohne Justizausschuss!

Jetzt könnten wir es als ritualisierte Oppositionspolitik abtun, dass wir das kritisieren. Nur ist es das Problem der Frau Justizministerin – die uns heute hier abgeht –, dass sie ja ihre eigene Klientel, die sie entlasten will, noch gar nicht überzeugt hat! Der Prä­sident der Richtervereinigung sagt: Mit diesem Justizentlastungspaket bekommen die BürgerInnen für mehr Geld weniger Leistung.

So sehen das die Betroffenen, die Rechtsanwender! Ich glaube, dem kann man nichts hinzufügen, außer, dass es schade ist, dass die Justizministerin sich offensichtlich vor dieser Debatte fürchtet. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Kräuter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.22.26

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Punkt Bezügegesetz ist eine gute Gelegenheit, etwas Grundsätzliches zu einer Nulllohnrunde zu sagen. Die SPÖ ist nämlich strikt gegen eine Nulllohnrunde, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich, was die werktätige Bevölke­rung betrifft. Es gibt ja immer wieder Stimmen, beispielsweise den Präsidenten der In­dustriellenvereinigung oder seinen Generalsekretär, die sich für eine Nulllohnrunde starkmachen. Ich muss sagen, das ist wirtschaftspolitischer Schwachsinn, denn das würde ja den Konsum einschränken, die Konjunktur hemmen, und die Steuerreform würde nicht so wie gewünscht zur Geltung kommen.

Da lobe ich es mir schon, wenn Reinhold Mitterlehner als Wirtschaftsminister sagt, Nulllohnrunden können das System grundsätzlich durcheinanderbringen. Mitterlehner: „Ich halte es für den Standort für problematisch, ein halbes Jahr vor den großen Lohn­runden im Herbst von Nulllohnrunden zu reden. Denn dann tritt eine Spirale des Spa­rens, also nach unten, ein.“ – Das sei, bitte, allen Nulllohnrunden-Agiteuren ins Stamm­buch geschrieben! Es ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig.

Was eine Politiker-Nulllohnrunde betrifft, so ist da Solidarität angebracht. Es ist in Ord­nung, dass Besserverdienende freiwillig einen Beitrag leisten und durchaus auch als Vorbild gelten. Ich weiß schon, dass sich das Lob der Bevölkerung in Grenzen halten wird, aber immerhin sind für das zweite Halbjahr 2009 und 2010 Erhöhungen für Politi-


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