dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
13.38
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor 14 Jahren fand der damalige Präsident des Nationalrates und erste Vorsitzende des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus, Dr. Heinz Fischer, bei der Schaffung des Entschädigungsfonds folgende Worte:
Durch die Einrichtung des Nationalfonds soll die moralische Mitwirkung und das Leid, das den Menschen in Österreich durch den Nationalsozialismus zugefügt wurde, anerkannt werden und den Opfern in besonderer Weise Hilfe zugute kommen, wobei wir natürlich wissen, dass das zugefügte Leid nicht wieder gutgemacht werden kann. – Zitatende.
Aus Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus sieht das Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP die rasche Finalisierung der Schlusszahlungen aus dem Fonds vor. Es geht nun darum, Opfer des Nationalsozialismus für das ihnen widerfahrene Leid unbürokratisch und schnell zu entschädigen.
Zur Beschleunigung der Zahlungen an die noch lebenden Antragsteller/innen braucht es daher die vorliegende Novelle. Mit Stichtag 1. Juli 2009 werden alle erstmalig entschiedenen Anträge sowie alle endgültig entschiedenen Anträge erhoben und auf Basis dieser Entscheidungssummen Quoten für die drei Verfahren errechnet.
Diese Berechnung richtet sich nach den im Washingtoner Abkommen festgelegten 210 Millionen Dollar, die zur Gänze ausgeschüttet werden müssen. Somit würden bis auf rund 160 offene Fälle sowie mögliche offene Wiederaufnahmen alle anderen Anträge aus den 210 Millionen Dollar finanziert werden. Für die nach dem 1. Juli 2009 offenen Fälle beziehungsweise für Forderungen, die sich aus Wiederaufnahmen ergeben, stellt der Finanzminister Budgetmittel zweckgebunden zur Verfügung. Für das Jahr 2009 stehen 516 000 € bereit, für das Jahr 2010 2,924 000 €.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch aus aktuellem Anlass klare Worte zu den nationalsozialistischen und rechtsradikalen Umtrieben in Österreich. Mit aller Klarheit: Es waren keine Lausbubenstreiche!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht umsonst gibt es den Appell des Mauthausen-Komitees, der am 10. Mai 2009 an Herrn Bundespräsidenten Dr. Fischer und an weitere hochrangige Repräsentanten unserer Republik gerichtet wurde, in dem es fordert, dass Maßnahmen gegen den aufkommenden Rechtsextremismus und zunehmenden Rassismus ergriffen werden.
Wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterstützen diesen Appell mit allem Nachdruck!
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zahl der Täter bei rechtsextremen Straftaten in Österreich ist gestiegen. Heute sind die Zahlen aus der Bundesrepublik bekannt geworden: Gegenüber 2007 eine Steigerung um 15,8 Prozent!
Wir sollten eines nicht vergessen, wenn wir uns mit Fragen der Entschädigung auseinandersetzen, nämlich dass auch außerhalb Österreichs Millionen Menschen durch die
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