Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 146

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massiven Eingriff. Bei Abwägung der ohnedies nicht nachvollziehbaren Ersparnisef­fekte für die Justiz ist der Nachteilseffekt ungleich schwerwiegender einzuschätzen, der potentiell mit dieser Neuerung für die Rechtsunterworfenen entstünde.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Jetzt sind Sie am Wort, Herr Kollege Steier.

 


13.57.29

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf ein paar inhaltliche Darstellungen bezogen auf das Budgetbegleitgesetz, das wir heute diskutieren, einer breiteren Öffentlichkeit darbringen, um in der Diskussion die Positionen, die wir einnehmen, entsprechend darzustellen.

Das Budgetbegleitgesetz 2009 beinhaltet unter anderem eine Reihe kulturpolitisch be­deutsamer Regelungen wie zum Beispiel die Erhöhung der Basisabgeltungen für die Bundesmuseen mit 8,5 Millionen € ab 2009 und auch die Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundestheater um 3,5 Millionen €, was eine langjährige Forderung war, aber jetzt in Erfüllung gehen wird. Damit kann nicht nur die Infrastruktur der Häuser verbes­sert werden. Im Bereich der Museen entsteht damit auch finanzieller Spielraum für eine gezielte Sammlungserweiterung zum Beispiel im Bereich der Gegenwartskunst.

Äußerst positiv ist weiters die Neuverteilung der durch Änderungen im KommAustria-Gesetz freiwerdenden Mittel, wodurch zum Beispiel der Fernsehfilmförderungsfonds von 7,5 Millionen auf 13,5 Millionen € aufgestockt werden kann. Dieser finanzielle An­reiz für weitere Koproduktionen wird zu mehr Wertschöpfung und den Erhalt hochwerti­ger und kreativer Arbeitsplätze in Österreich und damit auch zu einer deutlichen Stär­kung der österreichischen Filmwirtschaft beitragen.

Eine weitere Änderung: 1 Million € ist zur Förderung des nicht-kommerziellen Rund­funks vorgesehen. Diese Mittel sollen im Rahmen von Projektförderungen auf 13 freie Radios und Fernsehstationen aufgeteilt werden und stellen damit einen wichtigen Bei­trag zu einem vielfältigen und hochwertigen Programmangebot und zur Sicherung der Meinungsvielfalt dar. Daneben wird der Digitalisierungsfonds künftig 0,5 Millionen € und weiters der Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks 5 Millionen € erhalten.

Nicht zuletzt möchte ich auch noch die Erhöhung des Haftungsrahmens im KMU-För­derungsgesetz erwähnen. Die Erhöhung der Mittel für die Haftungsübernahme der ös­terreichischen Hotel- und Tourismusbank von 250 auf 500 Millionen € sowie die Er­höhung der Obergrenze für die Haftungsübernahme im Einzelfall von 2 Millionen auf 4 Millionen € befristet bis 2010 sind Maßnahmen zum Abbau von Engpässen bei der Finanzierung.

Damit kann dem Finanzierungsbedarf von Unternehmern der Tourismus- und Freizeit­wirtschaft im Bereich der Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung entsprochen wer­den.

Abschließend, meine geschätzten Damen und Herren, möchte ich zwei umweltrelevan­te Änderungen anführen. Für die Umweltförderung im In- und Ausland wird ein Zusage­rahmen für die Jahre 2009 bis 2013 von jährlich 90 Millionen € gesetzlich festgelegt. Weiters sollen aus dem Fördervolumen zur Verbesserung der Gewässergüte im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie auch jene baulichen Maßnahmen in Fließgewässern finan­ziert werden, zu deren Durchführung der Bund verpflichtet ist.

Alles in allem sind Neuordnungen und Verpflichtungen im vorgegebenen Budgetrah­men gegeben, der unserer Ansicht nach Schutzschild gegen die Krise bilden und dar-


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