Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 166

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Ich möchte in diesem Zusammenhang, weil da immer wieder auch von Wiener Kol­legen in anderen Bereichen Solidarität eingemahnt wurde, zumindest die Asymmetrie erwähnen, dass Wien als Land und als Gemeinde bei 22 Prozent der Einwohnerzahl 30 Prozent der gesamten Einnahmen, die Bund und Ländern zustehen, bekommt. Ich möchte abschließend sagen: Solidarität ist keine Einbahnstraße, die müssen wir auf allen Ebenen pflegen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.51.56

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst ein formeller Punkt zum Budgetbegleitgesetz, Kapitel Justiz. Prinzipiell befürworten wir alles, was Kosten spart und Dinge effizienter macht. Prinzipiell ist es daher vielleicht gar keine so falsche Idee, wenn wir in Justizsachen nicht mehr RSa-, sondern RSb-Zu­stellungen – also nicht mehr eigenhändig, sondern auch an Mitbewohner und Mitarbei­ter – ermöglichen. Aber das muss natürlich abgesichert werden und darf nicht dazu führen, dass man den Rechtsschutz beeinträchtigt, und insbesondere nicht dazu, dass jemandem das sogenannte rechtliche Gehör überhaupt genommen wird, weil ein Ver­fahren geführt wird, von dem er nichts weiß.

Eine Zustellung, die von einem Familienmitglied oder Angestellten übernommen wird, der das Zustellstück unabsichtlich, bösartig oder warum auch immer verschwinden lässt, darf nicht dazu führen, dass man in diesem Verfahren, das mit der Zustellung eingeleitet wurde, nicht mehr gehört wird. Dazu ist das Instrument der Wiedereinset­zung da, die bisher darauf abstellte, dass man kein Verschulden am Versäumnis hat. Das haben die Richter geprüft. Jetzt, wenn die Zustellung so erleichtert beziehungs­weise liberalisiert wird und an alle Mitwohnenden zugestellt werden kann, sollte diese Verschuldensprüfung entfallen, und es sollte aus allen Gründen, die dem Betroffenen nicht zurechenbar sind, möglich sein, die Wiedereinsetzung gegen die Fristen zu be­kommen.

Daher bringen wir einen Abänderungsantrag zum Artikel 15, das ist die Änderung der Zivilprozessordnung, ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Bericht des Budgetausschusses (198 d.B.) wird wie folgt ge­ändert:

In Artikel 15 (Änderung der Zivilprozessordnung) wird nach der Ziffer 5 folgende Zif­fer 5a eingefügt:

„5a. in § 146 wird im ersten Satz nach dem Wort ‚Verschulden‘ die Wortfolge ‚oder aus sonst ihr nicht zurechenbaren Umständen‘ eingefügt.“

*****

Noch einige grundsätzliche Bemerkungen: Wir befinden uns in einer budgetären Situa­tion, in der derzeit in Österreich pro Tag zwischen 40 und 60, vielleicht sogar 70 Millio­nen €, mehr ausgegeben als eingenommen werden. Davon ausgehend werden wir, nur


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