Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 195

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16.34.45

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister Hahn! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte BesucherInnen auf den Rängen! E-Voting, Internetvoting beschäftigt die öffentliche Debatte, auch die Debatte hier im Hohen Haus, schon seit Monaten, fast schon seit Jahren; zumindest sind die gesetzlichen Bestimmungen schon vor Jahren getroffen worden. Jetzt ist ein Tag von E-Voting bei der ÖH-Wahl ins Land gezogen. Das erste Resümee hat alle Befürchtun­gen übertroffen: technische Probleme, Systemabstürze, falsche und unvollständige Stimmzettel.

Was macht das Ministerium? – Nichts! Ganz im Gegenteil: Die Verantwortlichen lenken ab und reagieren damit, dass sie KritikerInnen mit rechtlichen Konsequenzen, mit Kla­gen drohen. So hat beispielsweise ein Berater des Ministers, Herr Krimmer, angedeu­tet, dass die Bundeswahlkommission eine Klage wegen Verunsicherung gegen die Grünen und Alternativen StudentInnen prüft.

Abgesehen davon, dass die Bundeswahlbehörde – Personen aus dieser haben es mir bestätigt – darüber noch nie gesprochen hat, stellt sich mir schon die Frage: Wer ist denn hier verunsichert, Herr Minister? – Sind Sie es, der jetzt gesehen hat, dass alle Bedenken, die in den letzten Monaten von zahlreichen ExpertInnen, auch von uns Grü­nen und von anderen hier geäußert wurden, tatsächlich eingetroffen sind? Wen alles wollen Sie noch wegen Verunsicherung klagen?

Verfassungsgerichtshofpräsident Holzinger beispielsweise, Verfassungsexperte Heinz Mayer, Nationalratspräsidentin Prammer, der Verfassungssprecher der SPÖ Wittmann, viele andere mehr, die Vorsitzende der Wahlkommission der Universität Wien Gerda Marx (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim), die gemeinsam mit ihrem Stellvertreter aus datenschutzrechtlichen Begründungen im Dezember zurückgetreten ist – all diese Per­sonen sollen jetzt wegen Verunsicherung geklagt werden? – Das kann doch wohl nicht der Umgang mit dieser Situation sein. (Beifall bei den Grünen.)

Welche Bedenken wurden jetzt vorgebracht? – Das waren datenschutzrechtliche Be­denken. Hier fehlen Bestimmungen, die auf zulässigem Weg ermöglichen, dass perso­nenbezogene Daten weitergegeben werden können. Das war der Grund dafür, warum zum Beispiel Gerda Marx, die Vorsitzende der Wahlkommission der Uni Wien zurück­getreten ist.

Sie, Herr Minister, haben ein technisches System in Auftrag gegeben. Nach einem missglückten Vergabeverfahren wurde das dann in-house an das Bundesrechenzen­trum vergeben, welches wiederum die Firma Scytl in Spanien beauftragt hat. Die Firma Scytl ist international bekannt. Es gibt zahlreiche Studien, die belegen, dass dieses technische System eben nicht sicher ist, nicht sicher vor Angriffen von außen, im Be­sonderen nicht sicher gegenüber Angriffen von innen. Trotzdem haben Sie an diesem System festgehalten.

Zum Dritten gibt es hier eine etwas seltsame Optik, denn Personen, die einerseits da­für zuständig sind, die Software für E-Voting selbst, aber auch für die Lesegeräte zu er­stellen, sind gleichzeitig in jenen Institutionen tätig, die diese Software zertifizieren sollen. (Abg. Dr. Jarolim: Wer ist das?) Das ist aus unserer Sicht ein absolut intrans­parentes Vorgehen und auch nicht in Ordnung. Ich habe auch vor einigen Wochen diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage an Sie gerichtet. Die Antwort steht noch aus.

Werden Sie die Wahlkommission der Technischen Universität Wien wegen Verunsiche­rung klagen? – Diese Wahlkommission hat nämlich am 14. Mai, also letzten Donners­tag, mehrheitlich beschlossen, E-Voting nicht zur Anwendung zu bringen. Am 15. Mai hat das Wissenschaftsministerium diesen Beschluss mit einem Bescheid overruled.


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