Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 246

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Viehverkehr zwischen den beiden Stallungen Zugangs- und Abgangsmeldungen ma­chen muss. Ich habe einen Nachbarn, bei dem das der Fall ist. Er hat einen neuen Stall 150 Meter vom alten entfernt gebaut – leider in einer anderen Katastralgemeinde. Jetzt halten Sie sich das vor Augen bei 30 Milchkühen! – Pro Kuh im Schnitt vier bis fünf Bewegungen im Jahr zwischen den Stallungen. Das sind bei 30 Milchkühen 150 Meldungen auf der einen Seite als Abgangsmeldung, 150 Meldungen auf der anderen Seite als Zugangsmeldung – das sind 300 Meldungen im Jahr! Man kann schmunzeln darüber, aber jeder, der weiß, was das an Arbeit bedeutet, sollte überle­gen, wie ernst es die §-7-Kommission meint.

Ich kann Sie, lieber Minister, wenn das die Entbürokratisierung ist, nur bitten: Stellen Sie uns das Schulungspersonal zur Verfügung, damit die Rindviecher ihre Meldung selber machen können. (Beifall beim BZÖ.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in inhaltlichem Zusammenhang und somit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Huber, Linder, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Vorauszahlungen der Betriebsprämie bis jeweils 1. Juli des Antragsjahres,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Grünen Bericht 2008 und den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2009 in der 21. Sitzung des Nationalrates am 19. Mai 2009.

Die derzeitige Entwicklung nicht nur auf dem Milchmarkt, sondern im Lebensmittelbe­reich allgemein, bringt sehr viele landwirtschaftliche und bäuerliche Betriebe in finan­ziell schwierige Situationen.

Zur Abfederung dieser Umstände und als Hilfestellung für landwirtschaftliche Betriebe soll allen Betrieben, die einen Antrag auf Betriebsprämienauszahlung stellen, bis je­weils 1. Juli des Antragsjahres eine Vorauszahlung auf die Betriebsprämie ausbezahlt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung der Betriebsprämien für alle Antragsteller bis jeweils 1. Juli des Antragsjahres sicher zu stellen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hörl. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


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