Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 286

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betreffend die Landesverwaltungen. Also da fragt man sich schon: Funktionieren die Landesverwaltungen besser? Das glaube ich nicht. Auf jeden Fall ist die Bundesver­waltung betroffen, und wir im Nationalrat könnten gemeinsam nicht nur Verbesserun­gen im Zusammenhang mit den Einzelfällen vorantreiben, sondern auch legislative Vorschläge machen, und dafür möchte ich jetzt drei Beispiele anführen.

Das erste Beispiel betrifft die Diskriminierung von Behinderten, in diesem Fall von Seh­behinderten. Die Sehbehindertenverbände, die Blindenverbände haben sich beschwert, dass die Verkehrszeichen zu niedrig angebracht sind, sodass die Sehbehinderten da­gegenlaufen, dass sie bei scharfkantigen Verkehrszeichen Verletzungen, auch schwe­re Verletzungen davontragen, und haben gemeint, dass das nicht sein muss.

Man kann ja tatsächlich ein Gesetz machen, in welchem für das Anbringen von Ver­kehrszeichen eine Mindesthöhe von 2,20 Metern festgelegt wird, wie das in Deutsch­land und in Dänemark der Fall ist. Aber ein diesbezüglicher Antrag seitens der Volks­anwaltschaft wurde vom damaligen Verkehrsminister Faymann ignoriert. Es hätte mich interessiert, was der Grund dafür war. Wenn er im Ausschuss gewesen wäre, hätte er das begründen können. Es würde mich wirklich interessieren, warum man das nicht macht.

Nächster Fall: Ein 14-Jähriger verliert seine Staatsbürgerschaft, und zwar deshalb, weil der österreichische Vater, der 14 Jahre lang mit einer philippinischen Frau verheiratet war, die Scheidung einreicht und nach 14 Jahren draufkommt, dass er doch nicht der Vater des Buben ist. Wenn die DNA-Analyse ergibt, dass der Vater tatsächlich nicht dieser Österreicher ist, dann verliert dieser Bub die österreichische Staatsbürgerschaft und steht da mit allen Konsequenzen, die man sich nur vorstellen kann. Der kann doch überhaupt nichts dafür, dass die Eltern da ganz eigenartig unterwegs waren (Heiter­keit), und hat die Konsequenzen daraus zu tragen.

Seit 25 Jahren gibt es seitens der Volksanwaltschaft entsprechende Beschwerden und Anträge, dass es zu einer legislativen Veränderung hinsichtlich dieser Staatsbürger­schaftsfälle kommt, aber es geschieht nichts. 25 Jahre, das ist ja schon fast ein Jubi­läum, und da würde ich sagen: Das Parlament soll nicht immer nur sagen, dass es toll ist, was die in der Volksanwaltschaft alles leisten, sondern es soll diese Fälle auch dementsprechend konsequent weiterverfolgen.

In diesem Zusammenhang darf ich auf eine Niederlassungsbewilligungs-Verweigerung verweisen: Eine iranische Staatsbürgerin hat in Österreich eine Niederlassungsbewilli­gung beantragt, weil ihr Mann, auch ein Perser, als Schlüsselkraft in Österreich eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat. Sie ist mit einem Einreisevisum nach Öster­reich gekommen, hat hier dann die Niederlassungsbewilligung, die Aufenthaltsgeneh­migung beantragt. Das wurde abgewiesen, weil das nicht im Ausland beantragt wurde. Diese Frau hätte den mühsamen Weg zurück unternehmen müssen, die Kosten dafür tragen müssen und dann dort ein halbes Jahr oder ein Jahr lang warten müssen, bis die Aufenthaltsgenehmigung tatsächlich erteilt worden wäre. Das hat sie nicht gemacht und hat beantragt, dass sie aus humanitären Gründen von hier aus die Niederlas­sungsbewilligung bekommt. Das wurde abgelehnt, weil die humanitären Gründe sozu­sagen nicht angewendet werden wollten oder angeblich nicht konnten, weil das öffent­liche Interesse stärker war, als die familiären Interessen angeblich wogen.

Jetzt möchte ich die Volksanwältinnen fragen: Was ist jetzt, nach diesen zwei Jahren – das war ja schon vor zwei Jahren –, der Stand der Dinge? Ist diese Frau noch immer da, wartet sie noch immer auf die Aufenthaltsgenehmigung, oder ist sie zurückgereist? Denn – und das hat mit Ausländerfeindlichkeit gar nichts zu tun – das bringt gar nichts: Sie kehrt in den Iran zurück, stellt dort den Aufenthaltsantrag. Der wird genehmigt, und


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