Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 287

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sie kommt wieder her. Das kostet nur Zeit, und das kostet Geld. Außerdem gehen die Kinder in die Schule.

Wie gesagt, das ist überhaupt nicht notwendig. Ich glaube, hier könnten humanitäre Gründe tatsächlich angewendet werden.

Ich frage auch: Was ist überhaupt ein humanitärer Grund? Ist das eine Willkürsache, oder kann man da nicht auch konsequenter vorgehen?

Ich hoffe, dass wir in Zukunft all das in den Ausschüssen mit den zuständigen Minis­tern und Ministerinnen besprechen können, wenn sie schon – trotz Einladung – nicht in die entsprechende ORF-Sendung kommen, in der das in der Öffentlichkeit besprochen werden könnte. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Auer zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.28.13

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Sehr verehrte Volks­anwältinnen! Der Bericht zeigt einem ganz klar, wenn man ihn durchgeblättert und teil­weise auch gelesen hat, wie wichtig die Volksanwaltschaft ist.

Aus Zeitgründen kann ich nur auf zwei Punkte eingehen.

Erstens möchte ich als Tiroler Abgeordneter darauf hinweisen, dass Tirol, wie schon gesagt worden ist, die niedrigste Anzahl an Beschwerden aufweist. Das wird aber nicht damit zusammenhängen, dass der Zufriedenheitsfaktor oder Zufriedenheitskoeffizient in Tirol am höchsten ist. Es wird vielmehr so sein, dass auch die Tiroler Bevölkerung die Volksanwaltschaft wirklich sehr, sehr dringend braucht. Dafür gibt es natürlich Gründe. Wenn man sich die Relation zwischen der Zahl der Einwohner und der Zahl der Sprechtage anschaut, dann sieht man: Es sind eindeutig Wien und das Burgenland im Vorteil. Das heißt, die Volksanwältinnen und Volksanwälte sollten doch noch mehr in die Bundesländer gehen. Auf alle Fälle sollte auch die Werbung in den Bundeslän­dern noch verstärkt werden.

Ein zweiter Punkt, der mir sehr am Herzen liegt: 2007 hat es die 30-Jahr-Feier gege­ben, und da hat der österreichische Schriftsteller Franzobel dargelegt – das ist im Be­richt vollinhaltlich wiedergegeben –, wie schwierig es in der Rechtsprechung ist, Ge­rechtigkeit auch umzusetzen. Diese sehr tief schürfenden Gedanken möchte ich allen Abgeordneten wärmstens empfehlen.

Für Recht und Gerechtigkeit zu sorgen ist nämlich, wenn man zumindest den Versuch unternimmt, objektiv zu sein, sehr kompliziert und vielschichtig. Das zeigt auch dieser Bericht generell.

Manche reduzieren aber die Gerechtigkeit auf kurze Parolen, und viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gehen diesen Leuten dann buchstäblich auf den Leim.

Jede und jeder ist verpflichtet, sich für die Verbesserung der demokratischen Werte einzusetzen, und wir haben dafür zu sorgen, der Bevölkerung Hilfe zuteil werden zu lassen.

Es geht immer um den Menschen. Es ist unser aller Verpflichtung, dass wir der Bevöl­kerung – so wie es die Volksanwaltschaft macht – Hoffnung geben. Ängste und Nöte gehören sehr wohl angesprochen, aber mit dem Ziel, Verbesserungen zu bewirken, und nicht, Ängste und Nöte durch gezielte Hetzkampagnen noch zu verstärken. Das wäre nämlich zum Schaden für alle.

 


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