Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 285

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Selbst wenn nach Antragsprüfung eine realistische Chance auf Unterhaltsbevorschus­sung besteht, ergeben sich aufgrund der Bearbeitungsdauer beim Jugendamt oder Ge­richt Wartezeiten von mehreren Monaten. Da sowohl Unterhalt als auch Unterhalts­vorschuss nach der Prozentsatzmethode errechnet werden, gibt keinen gesicherten Mindestunterhalt für ein Kind und variiert von Fall zu Fall. Dem Staat sollte jedes Kind gleich viel wert sein und in diesem Sinne dieselbe finanzielle Unterstützung erhalten.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Ju­gend werden ersucht, ehestmöglich sicherzustellen, dass Kinder von Alleinerzieherin­nen und Alleinerziehern, wenn notwendig, einen altersentsprechenden bedarfsdecken­den Unterhaltsvorschuss rasch und unbürokratisch erhalten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.20.56

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Frau Volksanwältinnen! Ich möchte mich den anderen Parteien anschließen und mich auch beim Team bedanken. Die Arbeit, die dieses Team vollbracht hat und immer noch voll­bringt, ist hervorragend. Aber wenn schon alle so begeistert sind, dann frage ich mich, warum wir dieses demokratische Instrument nicht ausweiten.

Es ist tatsächlich ein sehr niederschwelliges und gut funktionierendes Instrument der Kontrolle, und wir könnten uns doch wirklich dazu aufraffen, gemeinsam die Prüffelder auszuweiten, beispielsweise auf die ausgegliederten Rechtsträger. Außerdem könnten wir, wie es das BZÖ schon vorgeschlagen hat – es war ja ursprünglich unsere Vorstel­lung, aber gemeinsam könnten wir es durchsetzen; im Ausschuss haben wir es schon besprochen –, vorsehen, dass wesentlich öfter Ministerinnen und Minister und auch Volksanwälte und Volksanwältinnen in die Ausschüsse kommen, wenn es um Themen geht, die direkt von diesen betreut und kritisiert wurden.

Der Bericht ist sehr informativ, in vielerlei Hinsicht. Das fängt schon damit an, dass er am 18. April 2008 abgegeben wurde und erst jetzt, 13 Monate danach, im Nationalrat besprochen wird. Daran sieht man schon, dass da irgendjemand offensichtlich mauert. Wir haben keinen Ausschusstermin zustande gebracht, und es kann doch eigentlich nicht wahr sein, dass es erst 13 Monate nach Fertigstellung des Berichts zu dessen Besprechung im Plenum kommt. Ich hoffe, dass das in Zukunft nicht mehr der Fall ist. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben ein Ost-West-Gefälle – das hat Kollege Sonnberger schon angesprochen –, und das ist schon interessant: Es gibt viermal so viele Beschwerdefälle in Wien, pro­zentuell auf die Bevölkerung umgerechnet, als in Tirol. Da muss man sich schon fra­gen: Sind die Menschen dort zufriedener oder haben sie tatsächlich weniger Grund, sich zu beschweren? Denn die VolksanwältInnen fahren ja dorthin, also könnten sie sich an diese wenden, wenn sie Bedarf haben.

Weiters sehen wir, dass es 3 800 Prüfverfahren im Zusammenhang mit der Bundesver­waltung gibt, aber, obwohl es neun Landesverwaltungen gibt, nur 2 200 Beschwerden


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