geben. Es gibt massive Probleme im Bereich des Unterhaltsvorschusses. Derzeit kommt es immer wieder vor, dass sich Väter an Müttern – oder hin und wieder auch umgekehrt – durch säumige Unterhaltszahlungen rächen. Die Leidtragenden sind die Kinder, sie bleiben auf der Strecke – und das darf nicht sein. Es wurden sechs Arbeitsgruppen mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes beauftragt. Die Arbeiten sind angeblich abgeschlossen, allein einen Endbericht gibt es nicht, respektive liegt dieser nicht vor. Das sind, wie gesagt, unnötige Verzögerungen auf Kosten der Kinder.
Wir vom BZÖ haben schon mehrfach Anträge diesbezüglich eingebracht. Ich darf an dieser Stelle erneut einen diesbezüglichen Entschließungsantrag einbringen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk, Haubner und Kollegen betreffend Unterhaltsvorschussgesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden ersucht, ehestmöglich sicherzustellen, dass Kinder von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern, wenn notwendig, einen altersentsprechenden bedarfsdeckenden Unterhaltsvorschuss rasch und unbürokratisch erhalten.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
21.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk, Haubner und Kollegen betreffend Unterhaltsvorschussgesetz, eingebracht im Zuge der Debatte um TOP 7 der 21. Sitzung des Nationalrates, Volksanwaltschaftsbericht
Bereits mehrmals hat die Volksanwaltschaft darüber informiert, „dass die Bestimmungen des Unterhaltsvorschussgesetzes nicht ausreichen, um den Unterhalt minderjähriger Kinder zu sichern“ und angeregt, diesbezügliche Änderungen zu veranlassen (31. Volksanwaltschaftsbericht, S. 48). Unterhaltsvorschüsse wurden in Österreich erstmals im Dezember 1976 ausbezahlt. Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von Kindern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Er wird vom Staat auf Antrag für höchstens drei Jahre gewährt, danach muss erneut ein Antrag gestellt werden. Es gibt verschiedene Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltvorschüssen, die Alleinerziehende in finanzielle Bedrängnis bringen können. Wenn die unterhaltspflichtige Person ihren Zahlungen nicht nachkommen kann, muss auch deren Exekution nachweislich erfolglos sein. Dies gilt auch, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete in einem Staat befindet, mit dem Österreich kein Rechtshilfeabkommen besitzt. Bei Zahlungs- d.h. Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, z.B. im Falle der Arbeitsunfähigkeit oder bei Konkurs.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite