Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 283

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der breiten Bevölkerung genießt, ebenso wie die hohe Kompetenz, die man mit ihr ver­bindet.

Besonders begrüßenswert sind die erstmals in diesem Bericht enthaltenen legistischen Anregungen, die in einem Sonderheft ausgewiesen sind. Ich denke, das ist eine sinn­volle und hilfreiche Bereicherung, nämlich um gleichgelagerten Beschwerdefällen künf­tig bereits im Vorfeld zu begegnen, vorausgesetzt natürlich, dass die Anregungen auch den entsprechenden fruchtbaren gesetzlichen Niederschlag finden werden.

Alles in allem: ein Bericht der Volksanwaltschaft, der nicht nur im Ausschuss auf große Zustimmung gestoßen ist, sondern dem auch hier im Plenum des Hohen Hauses die FPÖ ihre Zustimmung geben wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.16.23

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen Volksanwältinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der 31. Bericht der Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2007 wurde von meinen Vorrednern schon lobend er­wähnt. Ich möchte mich an dieser Stelle ebenfalls bei der Volksanwaltschaft bedanken.

Dieser Bericht ist sehr umfassend, und wir haben auch im Ausschuss deponiert, die Anregungen und den Grundrechtsteil gesondert zu beraten, um gezielt politische und sonstige Konsequenzen aus einzelnen Fällen ziehen zu können. Ebenso ist die Bei­ziehung der zuständigen MinisterInnen zur Beratung spezifischer Einzelfälle notwendig und sinnvoll.

Die legislativen Anregungen wurden schon angesprochen. Sie sind sehr umfassend und sind auch in vorhergehenden Berichten schon erwähnt worden. Ich habe mir drei Punkte herausgesucht, die mir sehr wichtig erscheinen:

Zum einen geht es um die Erarbeitung von Richtlinien zur Öffentlichkeitsarbeit der Bun­desregierung oder einzelner Bundesministerien. Die Volksanwaltschaft ist wie der Rechnungshof der Meinung, dass es genereller Regelungen bedarf, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Zulässigkeit aus Haushaltsmitteln bezahlter Info- oder Werbekampagnen – für Wahlkämpfe – gegeben ist. Das Bundeskanzleramt hat dieser Anregung bisher noch nicht Folge geleistet. Gerade aber vor dem Hintergrund der Anfrageserie meines Kollegen Gerald Grosz, die ans Licht gebracht hat, dass vom 7. Juli 2008 bis 28. September 2008 von der Bundesregierung knapp 9 Millionen € al­lein für Inserate ausgegeben wurden, herrscht hier großer Handlungsbedarf, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Eine weitere Anregung betrifft die Liberalisierung des Schulsprengelgesetzes. Die der­zeitige Regelung widerspricht den heutigen Anforderungen an Mobilität und Flexibilität und stellt eine erhebliche Einschränkung für die Eltern dar. In nahezu allen Bundeslän­dern, mit Ausnahme von Kärnten, besteht beim Besuch einer öffentlichen Pflichtschule keine freie Schulwahl. Das heißt, die Eltern können sich nicht aussuchen, in welche Schule sie ihre Kinder geben. Viele Eltern würden sich aber wünschen, dass ihr Kind in der Nähe ihres Arbeitsplatzes eine Schule besucht. Das zuständige Bundesministerium sieht aber auch da keinen Handlungsbedarf. Wir vom BZÖ haben dies bereits zum wie­derholten Male, letztens bei unserem umfassenden Antrag zur Schulreform, gefordert. (Beifall beim BZÖ.)

Eine weitere Anregung, die mir und uns sehr wichtig ist, ist die Schaffung einer Grund­sicherung für Minderjährige und die Effektuierung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Diesbezüglich sollte es eine Art Grundsicherung für betroffene Kinder durch den Staat


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