Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 298

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aber auch die Tatsache, dass in sieben von neun Bundesländern die Volksanwalt­schaft auch Volksanwaltschaft des Landes und somit auch der Gemeinden ist, wäh­rend es in Tirol und in Vorarlberg einen eigenen Landesvolksanwalt gibt und daher na­türlich die Beschwerdezahl und das Beschwerdeaufkommen nicht unmittelbar vergli­chen werden können.

Hinter der Frage, gehen Bürger zur Volksanwaltschaft, um Auskunft über die Recht­mäßigkeit der Entscheidung einer Behörde zu bekommen, steckt auch so etwas wie Selbstbewusstsein, wie ein anderes Bewusstsein vom Umgang mit Behörden.

Es stellt sich für den Bürger, die Bürgerin die Frage, ob es ihm beziehungsweise ihr zu­steht, Auskunft zu erhalten, ob er beziehungsweise sie richtig beraten wurde, ob richtig entschieden wurde, oder ob er beziehungsweise sie als Bittsteller kommt.

Ich möchte damit eigentlich auch gleich einen Bogen spannen, wohin die Weiterent­wicklung der Volksanwaltschaft und der Ombudsstellen international geht.

Im Entwurf des Lissabon-Vertrages gibt es so etwas wie eine europäische Grund­rechtscharta, die auf gute Verwaltung abstellt und auf ein Grundrecht auf gute Verwal­tung. Also nicht Bittstellertum, sondern ein Grundrecht auf gute Verwaltung! Ich denke, dass das unser Ziel sein muss. Und das, was wir aus dem Beschwerdeaufkommen lernen, ist auch, in die Richtung zu arbeiten, aus dem Verhältnis des Ich-werde-wohl-mit-der-Bitte-vorstellig-werden-dürfen hin zu einem Grundrecht zu kommen und die ohnedies im internationalen Vergleich gesehen gute Verwaltung in Richtung einer noch besseren weiterzuentwickeln. Sie alle wissen, dass es eine immer noch bessere Mög­lichkeit gibt.

Im Hinblick auf das Beschwerdeaufkommen und die jeweilige Kultur, die Kontrollein­richtung zu nutzen, hat sich die Volksanwaltschaft bemüht, die Zahl der Sprechtage weiter auszubauen. 2008, so werden Sie es im Bericht sehen, sind wir bereits jenseits der 200er-Marke und dürfen auf 223 Sprechtage in Wien, um Wien und in den Bundes­ländern jeweils unter Berücksichtigung der Landesvolksanwälte verweisen.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass die Frage der Abgeordneten Schenk und Ablinger hinsichtlich Unterhaltsvorschuss in der Tat eine in der Art beschriebene Baustelle, wie sie so treffend gesagt haben, ist und bleibt. Die bisherigen Kommissionen haben noch keine entsprechende Lösung gebracht. Im Bericht 2008 werden wir noch einmal mit Nachhaltigkeit auf diese Baustelle, wie sie es genannt haben, hinweisen.

Betrachten Sie die Anregungen eben als Angebot zur Kooperation und zum Einbringen des Wissens, das wir aus unserer Prüf- und Kontrolltätigkeit haben.

Ich bin Frau Abgeordneter Aubauer auch sehr dankbar, weil sie auf ein Problem hinge­wiesen hat, das wir noch gar nicht in seiner vollen Reichweite abschätzen können. Die letzte Änderung des Sachwalterschaftsrechts-Änderungsgesetzes hat nicht alle Proble­me gelöst, kann dies auch nicht tun. Die Entwicklung der Bevölkerung, die Altersent­wicklung, die Entwicklung der Demenzphänomene schreiten voran, und Bürgerinnen und Bürger brauchen immer mehr Hilfe, obwohl wir wissen, dass es ein Tabuthema ist, Sachwalterschaft zu beantragen oder sich Sachwalterschaft für sich vorzustellen.

Ich bitte auch hier das Hohe Haus, das Parlament, mit der Volksanwaltschaft, die ihre Erfahrungen einbringen kann – wir bieten dies jedenfalls an –, an einer Weiterentwick­lung des Sachwalterschaftsgesetzes zu arbeiten.

Eine spannende Geschichte ist das, was Kollege Lausch – ich sage immer Kollege, Entschuldigung, ich fühle mich Ihnen noch als Abgeordnete verbunden – angespro­chen hat mit ÖBB. Ich selbst habe, um ein Beispiel zu zeigen, in Hermagor im Rahmen des Sprechtages mit einer Bürgerinitiative Kontakt gehabt, die mir nachhaltig – und ich


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