Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 306

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Insgesamt hätte eben – und da schließe ich mich meinen Vorrednern an – dieser An­trag, mit dem wir hier im Parlament befasst werden, überhaupt nicht zu erfolgen brau­chen. Wir haben uns an sich nicht dieser Feststellung angeschlossen, wir haben das nicht mit unterstützt. Wir werden dem Antrag allerdings zustimmen, denn was bedeutet das? – Es bedeutet nichts anderes als etwas, das ohnehin vorgesehen ist, nämlich dass die Staatsanwaltschaft, so wie jede andere Behörde in Österreich, das Gesetz zu befolgen hat.

Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit, und es heißt, Eulen nach Athen zu tra­gen. Der Frau Bundesministerin für Justiz müsste schon von sich aus auffallen, dass hier etwas nicht ganz funktioniert. Sie sollte eigentlich von sich aus tätig werden und der Aufforderung durch das Hohe Haus nicht bedürfen.

Ganz kurz noch etwas zum Schluss, da meine Person von Herrn Abgeordnetem Faze­kas angesprochen wurde, und zwar im Rahmen des Entschließungsantrags betreffend Migrantenklassen nach finnischem Modell: Es ist schon eigenartig, welcher Geist hier herrscht! Es ist offensichtlich die Frage, wer etwas sagt, und nicht, was man sagt. Wenn ein Freiheitlicher mit seiner Fraktion einen Antrag einbringt, der auf einer Mel­dung beziehungsweise einer Absichtserklärung eines ÖVP-Politikers beruht und der noch dazu von einem Staat wie Finnland angeregt ist, und dann unterstellt wird, dass wir Österreich im Ausland schlechtmachen würden, so ist das wirklich an den Haaren herbeigezogen! Der Herr Abgeordnete reiht sich damit nahtlos in die Kette all jener ein, die besonders verkehrt denken, wenn es um die FPÖ geht. (Beifall bei der FPÖ.)

22.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.38.10

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Dieser Entschließungsantrag ist, glaube ich, insofern sinnvoll und auch notwendig, als die Formulierung des Geset­zes nicht ganz so eindeutig ist, sondern eigentlich nur die Spruchpraxis des Hauses eine eindeutige ist, die die Frage des Wahlkampfes definiert hat beziehungsweise klar­gemacht hat, wann ein zulässiger Zeitpunkt auf jeden Fall noch nicht vorliegen kann. Insofern macht es schon Sinn, diesen Antrag zu beschließen.

Auf der anderen Seite – und darauf möchte ich schon auch eingehen – wird es so sein, dass uns Grenzfälle auch in Zukunft beschäftigen werden. Wenn Kollege Petzner jetzt, soweit ich das den Medien entnommen habe, auch als Pressesprecher des Landes­hauptmannes tätig ist, kann eine solche Konstruktion natürlich auch in Zukunft dazu führen, dass sich die Frage stellt: Steht es im Zusammenhang mit der politischen Tätig­keit oder nicht? (Abg. Mag. Stadler: Des Mandates?) – Ich rede nicht vom Mandat, ich rede von seiner Funktion als ... (Abg. Mag. Stadler: Aber den politischen Zusammen­hang gibt es nur im Mandat, Herr Brosz!) – Kollege Stadler, wenn Sie zuhören, wäre es manchmal vielleicht einfacher. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Wenn Kollege Petzner Aussagen als Pressesprecher des Landeshauptmannes tätigt (Abg. Mag. Stadler: Hat er kein Mandat!), dann hat er kein Mandat, das ist eindeutig. Aus meiner Sicht ist das schon richtig. (Abg. Mag. Stadler: Sehen Sie, da gibt es keine Immunität!) Die Frage ist natürlich, ob in einer solchen Situation automatisch eine Ver­folgungshandlung stattfinden kann und dann Sie vom BZÖ sagen: Das ist eh klar, hier kann automatisch verfolgt werden, weil das ja nicht in Ausübung der politischen Funk­tion erfolgt ist. Ich nehme an, dass diese Fälle sehr wohl das Hohe Haus beschäftigen werden und auch dann eine Auslieferung stattfinden muss, wenn dazu eine Spruch­praxis zustande kommt.

 


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