Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 305

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es niemand verstehen würde, dass – egal, aus welchen Gründen, das haben wir nicht zu beurteilen – auf einmal ein Auslieferungsantrag gestellt wird, wenn vor zwei Jahren eine Anzeige erstattet wurde .

Unsere Praxis war – und das war immer Usus –, dass wir uns irgendwann in den letz­ten Jahren auf eine immer wiederkehrende zeitliche Begrenzung geeinigt haben – und, wie auch Kollege Stadler soeben gesagt hat, stets den Wahlkampf mit eingeschlossen. Ich glaube, das ist eine gute Usance. Wenn wir alle gemeinsam zu dem Inhalt stehen, wenn man die Justiz ebenfalls in diese Richtung einlädt beziehungsweise die Ministe­rin, die Staatsanwaltschaften und die Untersuchungsrichter in die aus unserer Sicht korrekte und richtige Richtung bringt, dann haben wir, glaube ich, gemeinsam im Kon­sens eine Linie gehalten, und es ist ja ein wichtiges Thema.

Ich möchte mich bei allen Fraktionen dafür bedanken, dass wir diese sensible Ge­schichte einvernehmlich über die Bühne bringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

22.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.33.54

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf mich auf den Redebeitrag des Herrn Kollegen Stadler beziehen und ihm im Wesentlichen beipflichten. Es macht nicht unbedingt eine gute Optik, wenn zwei Jahre zwischen dem Tatzeitpunkt und der Anfrage hier im Hohen Haus vergehen, noch dazu, wo in diesem Fall eigentlich von vornherein klar war, dass Herr Petzner noch kein Mandat gehabt hat und auch noch kein Wahlkampf im Gange war – auch diesen Zeitpunkt beziehen wir ja in unsere Überlegungen mit ein.

Es ist nicht das erste Mal, dass es so geschehen ist. Auch im Fall Graf, muss man der Objektivität halber sagen, hat es Zeitpunkte und Verfahrensdauern gegeben, die nach außen hin nicht optimal und nicht ganz nachvollziehbar waren. Aber juristisch war eben in diesem Fall anders zu entscheiden.

Daher glaube ich, dass dieser Entschließungsantrag in diesem Haus notwendig ist. Er ist auch richtig, und ich glaube, dass wir vom Parlament aus klare Signale zu setzen haben, dass wir schon unterscheiden müssen, ob ein Zusammenhang mit der politi­schen Tätigkeit besteht oder nicht. Wenn dieser nicht besteht, dann braucht man auch gar nicht anzufragen, um dadurch Öffentlichkeit zu erlangen. (Beifall bei der ÖVP so­wie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

22.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.35.39

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Immunitätsfälle hatten wir in letzter Zeit des Öfteren, und es fällt tatsächlich auf, dass die Staatsan­waltschaft ein wenig locker im Umgang ist, wenn es um Politiker geht. Diese zwei­jährige Verfahrensdauer in einem an sich sehr simplen Fall müsste wirklich auch der Frau Bundesministerin für Justiz auffallen, weil dieser Fall nicht annähernd mit dem BAWAG-Prozess vergleichbar ist. Das hätte also schon ein wenig schneller vor sich gehen können.

Ich nehme auch nicht an, dass es eine Taktik der Staatsanwaltschaft ist, sich beson­ders lange Zeit zu lassen, um uns den eklatanten Personalmangel bei dieser Strafver­folgungsbehörde drastisch vor Augen zu führen.

 


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