sondern dann sollte man das Ganze auf die sachliche Immunität reduzieren. Sie ist ausreichend und bietet keine Möglichkeit des politischen Missbrauchs. (Beifall beim BZÖ.)
22.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Stadler, Pendl, Dr. Sonnberger, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorgangsweise bei Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung gem. Art. 57 Abs. 3 B-VG
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 8 betreffend Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (GZ 3 St 98/07t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (193 d.B.)
Im Immunitätsausschuss mussten in letzter Zeit mehrere Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Abgeordneten behandelt werden, die sich auf Vorwürfe bezogen, die Handlungen betrafen, die jedenfalls vor Erlangung des Mandats, aber auch vor der Wahlkampfperiode zur Erlangung dieses Mandats gesetzt worden sind.
Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Frau Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden darauf hinzuweisen, dass Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung (Art. 57 Abs. 3 B-VG) nur dann zu stellen sind, wenn nicht offensichtlich kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht; ein solcher Zusammenhang ist jedenfalls auszuschließen, wenn die inkriminierte Handlung eindeutig vor der Zeit gesetzt wurde, in der der Beschuldigte ein Mandat innehatte beziehungsweise diese Handlung auch nicht im Zusammenhang mit dem Wahlkampf zur Erlangung dieses Mandats gesetzt wurde.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
22.31
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Stadler, wir waren uns im Ausschuss, so glaube ich, einig und ich bin froh darüber, dass wir diesen Entschließungsantrag gemeinsam eingebracht haben. – Ich höre, dass dem Antrag in der jetzigen Formulierung auch die FPÖ beitritt, und ich glaube, dass das wichtig ist.
Ich habe auch darum ersucht, dass wir unter den Fraktionen eine gemeinsame Willensbildung herbeiführen, weil es – das habe ich immer gesagt – unzumutbar wäre und
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