Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 309

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der Sie gar nicht vorkommen. Das ist eine besondere Leistung, die da dahintersteckt. (Abg. Dr. Graf: Gemeint war der Bundespräsident, ganz sicher! Ich stelle mich schüt­zend vor den Bundespräsidenten!)

Wenn Sie das Verfahren führen wollen, klagen Sie Herrn Kollegen Walser zivilrecht­lich – er hat schon mehrfach gesagt, dass er sich auf diese Auseinandersetzung freut! Aber versuchen Sie nicht, einen Weg zu gehen, auf dem Sie nur nach außen signali­sieren, Sie wollen ein Verfahren führen, auf das Sie eigentlich gar nicht eingehen wol­len. (Abg. Dr. Graf: Das führen wir ja!) Das heißt nämlich, Sie sagen, Sie klagen (Abg. Strache: Das Verfahren kommt!); de facto scheuen Sie aber die Auseinandersetzung, weil Sie wissen, dass der Wahrheitsbeweis von Ihnen auch nicht anzutreten ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Nach dem Ende der Immunität kommt das Verfah­ren!)

22.46

22.46.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich sehe dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 194 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, GZ 095 Hv 27/09z, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Na­tionalrat Dr. Harald Walser nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung FPÖ –: Da klagt er ihn selber und jetzt stimmt ihr zu! – Weitere Zwischenrufe.) – Dieser Antrag ist einstimmig ange­nommen.

22.47.3410. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Einhebung von Kirchenbeiträgen (Kirchenbeitragsgesetz, KB-G) (465/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält das Wort der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 5 Minuten ein und mache auf die Gesamtrestredezeit von 7 Minuten aufmerksam. – Bitte.

 


22.48.04

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der vorlie­gende Antrag enthält drei Elemente. Das erste Ziel dieses Antrages ist, dass in Zukunft der Kirchenbeitrag zu einer freiwilligen Leistung gemacht wird; das zweite Element ist, dass es eine Widmungsmöglichkeit gibt; und das dritte Element ist, dass in Zu­kunft der Rechtsweg für die Eintreibung – und das ist den Leuten besonders wich­tig – verbaut ist. Derzeit bietet der Staat den Kirchen, die durch das Kirchenbeitrags-


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