Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 39

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Die Redezeitregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 GOG wird nicht in Anspruch genommen. Die Redezeit des ressortzuständigen Regierungsmitgliedes, die 20 Minuten überschreitet, beziehungsweise die Redezeit des zuständigen Staats­sekretärs, die 10 Minuten überschreitet, wird auf die Redezeit der entsprechenden Re­gie­rungsfraktion angerechnet werden.

Bei der Debatte zum Bundesfinanzrahmengesetz und der Generaldebatte zu den Bun­des­finanzgesetzen 2009 und 2010 am 20. Mai 2009 gelten alle Regierungsmitglieder und Staatssekretäre als ressortzuständig. Die Redezeit ressortfremder Regierungs­mitglieder beziehungsweise StaatssekretärInnen wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.

Ausgenommen davon soll die Redezeit des Herrn Vizekanzlers bei der unter den Themenbereichen „Oberste Organe“ und „Bundeskanzleramt“ abgehaltenen Debatte sein, sofern die Redezeit die Dauer von 10 Minuten nicht überschreitet.

Hierüber hat der Nationalrat abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen – diesem langen Vorschlag, den ich jetzt in aller Ausführlichkeit referiert habe –, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (Abg. Riepl – auf die leeren Sitzplätze der Abgeordneten der FPÖ weisend –: Die Blauen machen blau!)

09.07.431. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (110 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundes­finanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden (199 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (112 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2010 (Bun­desfinanzgesetz 2010 – BFG 2010) samt Anlagen (201 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein. (Abg. Bucher: Zur Geschäftsbehandlung!)

Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Klubobmann Bucher zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.08.39

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir beraten in dieser und der nächsten Woche das Budget für 2009 und für 2010. Führende Wirtschaftsexperten des Landes – vor allem einer, dem auch


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