Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 85

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Finanzmärkten! In dem Fall als Eigenkapital und nicht als Anleihe, aber das Geld hat ja kein Mascherl.

Mit anderen Worten, rechen wir einmal „spaßeshalber“ – unter Anführungszeichen – nur mit 6 Prozent Zinsen: 6 Prozent von 250 wären aber schon 15 Milliarden € Zinsen, nicht 10 Milliarden, das heißt, zusätzliche 8 Milliarden zu den heutigen Zinszahlungen.

In der Situation ist es aber schon notwendig, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, was wir in vier Jahren, das ist ja nicht so lange bis dahin, auf der Ausgabenseite tun. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung des den Saal verlassenden Abg. Grillitsch –: Grillitsch geht! – Abg. Dr. Königshofer: Das ist ihm zu viel!) – Okay, was denn? Und auf der Einnahmenseite? – Ich glaube einfach nicht, dass die Ausgabenseite allein ausreichen wird, aber bitte, ich bin bereit, darüber zu diskutieren.

Ich gebe Ihnen auch gleich einen Tipp: Schule Schwanenstadt, ein sehr schönes Beispiel. Das war eine alte Schule, in den siebziger Jahren erbaut, mit entsprechenden Energiestandards; jetzt wurde sie renoviert und auf Passivhausstandard gebracht mit der Konsequenz der Senkung der laufenden Energiekosten um 90 Prozent. Warum funktioniert das in Schwanenstadt und sonst nicht? (Abg. Großruck: Weil der Landeshauptmann Pühringer heißt!) – Weil wir über die Jahrzehnte ein Problem kennen und es nie geregelt haben: Die Gemeinden zahlen die Erhaltung beziehungs­weise den Betrieb inklusive Energiekosten, und den Bau stellt das Land oder der Bund hin. Die wollen die 10 Prozent oder 15 Prozent, die der Passivhausstandard kostet, nicht zahlen, und deswegen hat die Gemeinde das schlechtere Ende für sich.

Ja, in Gottes Namen, wann werden wir denn endlich dieses Problem lösen? – Ich war vor 30 Jahren Mitglied einer Verwaltungsreformkommission. (Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek und Bucher: Vor 30?!) – Vor 30 Jahren! Bei der Kom­mission damals ist ungefähr so viel herausgekommen wie bei allen folgenden Kommi­ssionen, und es wird jetzt wirklich Zeit, dass ich mit meiner negativen Erfahrung von vor 30 Jahren eines Besseren belehrt werde! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeord­neten der SPÖ sowie des Abg. Amon.) – Ich weiß, ich überschreite meine Zeit gna­denlos, aber das ist mir schon noch wichtig.

Gestern ganz spät am Abend hat unser Dritter Präsident mit seinem Erfüllungsgehilfen, Herrn Rosenkranz, eine bemerkenswerte Leistung geboten. Man muss sich das schon einmal vorstellen, was da passiert ist. Sie werden vielleicht nicht alle Zwischenrufe und Bemerkungen gehört haben, die ich das Vergnügen hatte zu hören, weil ich ja schräg hinter Herrn Graf, unserem Dritten Präsidenten, sitze.

Der Dritte Präsident klagt einen Kollegen aus diesem Haus, in diesem Fall Harald Walser, aber nennen wir diesen Abgeordneten, den Beklagten, einfach „Otto“, denn das könnte in Prinzip jeden treffen; damit fühlt sich niemand betroffen.

Grund oder nicht Grund, die Vorgeschichte war folgende: Der Dritte Präsident klagt einen Abgeordneten „Otto“, die Staatsanwaltschaft legt routinemäßig ein sogenanntes Auslieferungsbegehren vor, der Dritte Präsident stimmt gegen die Auslieferung. – Ist das schon skurril genug, denn unser Dritter Präsident ist ja Jurist, er müsste ja von vornherein wissen, wie so etwas abläuft. Aber das wirkliche „Highlight“ dieser Ge­schichte sind dann die Diskussion von Herrn Rosenkranz und die entsprechenden unterstützenden Bemerkungen von Herrn Graf.

Ja, möge doch der Abgeordnete Otto einfach sein Mandat zurücklegen, damit dann in Ruhe diese Klage abgewickelt werden kann! (Abg. Großruck: „Zurückstellen“ hat er gesagt! – Abg. Rädler: Verlust wäre es keiner! – Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Das muss man sich einmal vorstellen: Auf einen Zuruf des Dritten Präsidenten: Ich klage dich! sagt der betroffene Abgeordnete: Oje, ich lege mein Mandat zurück und


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