Und schließlich: Unter diesen Gesichtspunkten erscheint eine Verweigerung der staatsbürgerlichen Rechte auf Versammlungsfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung durch die Versammlungsbehörden nicht nachvollziehbar. – Zitatende.
Wenn Sie dann argumentieren, durch eine angemeldete Veranstaltung komme es zu einer Provokation, und wenn Sie hier eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben, dann ist das einfach unredlich. Und nehmen Sie das bitte endlich einmal zur Kenntnis! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich muss Ihnen auch sagen, wenn Sie Ihr Engagement – und ich nehme Ihr Engagement, das Sie heute hier den Delegierten des Nationalrates entgegengebracht haben, wirklich ernst und ich nehme es Ihnen auch ab – ernst meinen, dann würde ich mich auch freuen, wenn Sie als Klubobfrau auch einmal in den eigenen Reihen ein bisschen Aufklärungsarbeit leisteten und nicht nur immer in eine Richtung blickten.
Mir liegt hier ein Bericht des Bundesministeriums für Inneres vor, in dem es um keine freiheitlichen Jugendlichen geht, sondern in der Briefbombencausa hat man Jugendliche gefunden, die Briefbomben basteln, und bemerkenswerterweise hat man eine CD gefunden, eine Computerdiskette, auf der eine Anleitung zum Bombenbasteln drauf war. Und stellen Sie sich vor, das war die „Junge Linke Stimme Grün-alternative Jugend Linz“. Und die hat eine Anleitung zum Bau einer Bombe bei einem Internet-Versand bestellt. Das ist bemerkenswert, wie ich meine. Ich habe nie davon gehört (Abg. Mag. Kogler: Wir auch nicht!), dass sich auch nur ein Grüner jemals davon distanziert hätte.
Ich habe auch niemals gehört, dass sich bei den Unruhen in Innsbruck, wo die antifaschistische Szene mit dem Schwarzen Block agiert hat, jemand distanziert hätte. Herr Hetfleisch hat nunmehr wiederum zu einem Verbot der Veranstaltung im September aufgerufen.
Ich habe auch niemals gehört, dass sich jemand von den Grünen distanziert hätte, als Herr Markus Koppenberger einen Aufruf gemacht hat, die Rechten, die diese Veranstaltung besuchen, glatt zu erschießen. (Abg. Mag. Kogler: Was ist das?)
Sogar die Zeitungen haben daraufhin geschrieben (der Redner hält einen Zeitungsartikel in der Hand – Abg. Mag. Kogler: Was haben Sie denn da? Was tun Sie denn da?): Was in diesem Lande zugelassen wird, ist nicht die Sache links- oder rechtsextremer Aktionisten, sondern ausschließlich Angelegenheit der rechtsstaatlichen Institutionen. Wer dies nicht anerkennt, ist ein wahrer Feind der Demokratie. (Abg. Mag. Kogler: Geben Sie das bei der Frau Innenminister ab, die soll etwas tun damit!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das ist es. (Abg. Mag. Kogler: Da kann ja jeder daherkommen! Weisen Sie sich einmal aus!) Wenn Sie das wollen, dann ist das ein unerhörter Vorfall, wenn so etwas getan wird.
Ich fordere deshalb von dieser Stelle aus die Staatsanwaltschaft klipp und klar auf, gegen die Vertreter der Grünen, der Kommunisten und Herrn Hetfleisch Ermittlungen dahin gehend einzuleiten, ob durch die mehrmalige Aufforderung, verfassungsmäßig garantierte bürgerliche Rechte wie Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit für studentische oder Turnerorganisationen nicht mehr aufrechtzuerhalten, nicht der strafrechtlich relevante Tatbestand der Verhetzung gegeben ist.
Diese Aufrufe erinnern mich an die entsprechende Vorgehensweise der Nationalsozialisten im Dritten Reich. Auch dort hat man versucht, Personen, politische Gruppierungen und Organisationen zu verunglimpfen und sie außerhalb des Rechtes zu stellen. Nicht umsonst hat wahrscheinlich der Schwarze Block die Farbe der faschistischen Schwarzhemden gewählt.
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