Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 167

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Und ich möchte noch Folgendes sagen: Gerade die Grünen haben vor der eigenen Tür sehr viel zu kehren. Wer einen Peter Pilz in den eigenen Reihen hat (Abg. Mag. Kogler: Schon wieder!), der immer wieder verbal extrem agiert, wer einen Balluch auf der Nationalratswahlliste hat, der, das muss ich wirklich sagen, muss sich auf die Brust klopfen und sagen: mea culpa! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Unglaublich! – Zwischenruf des Abg. Dr. Walser.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kößl, für den Ausdruck „bodenlose Sauerei“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Und ich halte noch einmal ganz generell und wirklich als eine Ermahnung, wenn Sie so wollen, Folgendes fest: Diese Debatte ist wichtig, und sie hat sachlich und in Würde dem Haus entsprechend geführt zu werden. Bitte überlegen Sie sich Ihre Wortwahl! – Das ist ein Appell an alle Abgeordneten hier im Haus.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort. 7 Minuten freiwillige Rede­zeit­beschränkung. – Bitte.

 


16.39.08

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Klubobfrau Glawischnig hat im Rahmen ihrer Ausführungen gemeint, wie man mit dem Sprecher der Kultusgemeinde umgehe, sei ein Zeichen dafür, wie man sich in der Öffentlichkeit darstellt.

Ich darf Ihnen Folgendes sagen, Frau Kollegin: Wenn dieser Herr ein Mitglied des Freiheitlichen Klubs mit Goebbels vergleicht, wenn dieser Herr rechtschaffene Bürger auf seiner Homepage – die übrigens gesetzwidrig läuft, weil sie die Anforderungen des Impressums nicht erfüllt – Menschen als „Neonazis“ und „Kellernazis“ verunglimpft, wenn dieser Mann das Interpellationsrecht von Nationalratsabgeordneten benutzt, um sie als „Kellernazis“ zu bezeichnen, dann darf man sich nicht wundern, wenn in diesem Fall eine Reaktion eines Abgeordneten nicht ausbleibt.

Wenn wir eine Gesellschaft haben, die sich eine starke Trennung von Kirche und Staat vornimmt, dann ist das auch einzuhalten und dann sollen sich diejenigen aus der Politik heraushalten, die eben nicht in der Politik tätig sind – oder sie bewerben sich um ein Amt, dann haben sie, wie ich meine, das Recht, sich auch hier in die Politik einzumischen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber mehr und mehr häufen sich Vorfälle, die zum Inhalt haben, studentischen Organi­sationen oder Turnern zu verbieten, in öffentlichen Räumlichkeiten das gesetzlich festgeschriebene und garantierte Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit auszuüben. Das konnte man in Wien feststellen, das konnte man in Innsbruck, aber auch in Linz feststellen, wo Grüne dazu aufgerufen haben, das zu tun.

Ich habe mich deshalb – wie ich meine, zu Recht – an den Herrn Bundespräsidenten und auch an die Frau Bundesministerin gewendet, um Aufklärung dahin gehend zu bekommen, wie denn das mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Einklang steht. Dankenswerterweise habe ich sehr rasch eine Antwort erhalten, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Da steht geschrieben:

Die Versammlungsfreiheit ist ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der österreichischen Bundesverfassung verankertes Grundrecht und somit als eines der höchsten demokratischen Güter voll zu respektieren. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes sind unter Umständen auch von der Öffentlichkeit bezie­hungsweise Teilen derselben als nachhaltig empfundene Auswirkungen von Versamm­lungen im Interesse der Versammlungsfreiheit hinzunehmen.

 


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