Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 250

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Schritt – angleichen, um diese Möglichkeit der Beschwerde zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Bündelung brächte einen weiteren Vorteil. Man muss ja als Bürger immer wieder feststellen, wenn man zu so einer Beschwerdekommission kommt und sich erkundigt, dass diejenigen, die den Bürger vertreten sollen, in Wirklichkeit weisungsgebunden sind oder zumindest in direkter Abhängigkeit zu der Behörde stehen. Die Volksan­waltschaft wäre diesbezüglich ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Der zweite Punkt ist der Rechnungshof. Auch dazu ist ganz klar zu sagen, dass hier eine Ausweitung der Kompetenzen erforderlich wäre. Das betrifft im Wesentlichen folgende Punkte: Gemeinden, die unter 20 000 Einwohner haben, sollten auch geprüft werden können. (Abg. Großruck: Die werden eh geprüft!) – Die werden nur zum Teil geprüft und jedenfalls nicht vom Rechnungshof! Es gibt genau dort ein großes Poten­zial an Einsparungen. Wie groß das genau zu bemessen ist, ist immer ein bisschen problematisch. Tatsache ist aber, dass es sehr wichtig wäre, dass auch dort die Prüfkompetenz erweitert wird. Es gibt, wie ich glaube, 24 oder 25 Gemeinden, die über 20 000 Einwohner haben; alle anderen liegen darunter. Die Prüfkompetenzerweiterung wäre also eine sehr große Sache und auch im Sinne der Einsparungsmöglichkeiten, die wir in Österreich suchen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Rechnungshof sollte die Möglichkeit haben, Wohnbauträger, die öffentliche Mittel verwenden, zu prüfen. Der Rechnungshof sollte auch die Möglichkeit haben, Unter­nehmen, die vom Staat Unterstützung bekommen, zu überprüfen. Wir haben gerade in letzter Zeit auch im Zusammenhang mit dem Bankenrettungspaket und so weiter immer wieder beobachten müssen, dass riesige Haftungsübernahmen oder direkte Zuschüsse gewährleistet werden, ohne dass der Staat sich die Prüfkompetenz für diese Unternehmen vorbehält. Und das sollte auf jeden Fall durchgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit den Ausgliederungen wäre eine Prüfkompetenz für Unter­neh­men, die mit einem Anteil der öffentlichen Hand von zumindest 25 Prozent be­stehen, eine Verbesserung. Wir wissen ganz genau, wie viele Unternehmen in Wirk­lichkeit zwar nur formell einen Anteil des Bundes von 25 Prozent haben, aber dennoch direkt oder indirekt unter dem unmittelbaren Einfluss des Bundes stehen. Auch in diesem Bereich sollte der Rechnungshof eine Prüfkompetenz haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich stelle also fest: Dieses Budget hat leider überhaupt keine Vorschläge zu einer Reform der Verwaltung allein in diesen Bereichen gemacht. Es wurde überhaupt nichts vorgesehen, um diese Kompetenzerweiterungen in den nächsten beiden Jahren durch­zuführen. Es ist daher eine große Enttäuschung für uns als Opposition und gerade als FPÖ. Wir werden das mit unserem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. – Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung SPÖ –: Wo ist der Faul?)

9.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


9.14.16

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Kollege Stefan, ich sehe das etwas anders, als Sie das heute gesehen haben.

Zunächst einmal muss man festhalten, dass es durch die Einrichtung des Asylgerichts­hofs gelungen ist, jene Verfahren im Asylbereich zu beschleunigen, die beim Verwal­tungsgerichtshof gelandet sind. Man hat auch den Verwaltungsgerichtshof ganz maßgeblich dadurch entlastet. Ich meine, dass das eine der wesentlichsten Reformen


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